CDU Flörsheim am Main drängt Regierungspräsidium Darmstadt auf schnelle Bearbeitung

Anträge nach Fluglärmgesetz und Regionalfondsgesetz bis August bearbeitet

Am vergangenen Donnerstag informierten sich Vertreter der Fraktion und des Parteivorstands der CDU Flörsheim am Main im Regierungspräsidium (RP) in Darmstadt über den Stand der Bearbeitung der Anträge nach dem Fluglärmgesetz und dem Regionalfondsgesetz. Der achtköpfigen Flörsheimer Delegation standen auf Seiten des Regierungspräsidiums Herr Rolf Richter, der für Fluglärm zuständige Dezernatsleiter Thomas Plich und Fachbereichs- und Teamleiter Holger Trott für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Dabei wurde deutlich, dass von den insgesamt betroffenen rund 6.600 Flörsheimer Haushalten in der Tagschutzzone 1 und der Nachtschutzzone lediglich bis heute rund 2.000 Anträge gestellt worden seien und das RP bemüht sei, die Anträge mit einem erhöhten Personalstand entsprechend zügig zu bearbeiten. Aus Flörsheimer Sicht wurde deutlich gemacht, dass Anträge, die bereits im vergangenen Jahr gestellt wurden, bis heute noch immer ohne Antwort seien und die betroffene Bevölkerung ein Anrecht auf geeignete Schallschutzmaßnahmen habe. Die Flörsheimer CDU-Vertreter drängten dabei auf eine zügige Bearbeitung der Anträge. Die Vertreter des Regierungspräsidiums versprachen den Flörsheimern, dass bis August alle bisher eingegangenen Anträge abgearbeitet seien. Deutlich hinterlegten die CDU-Vertreter auch die Forderung von Fluglärmbetroffenen, in der entsprechenden Zone Leistungen aus dem Fluglärmgesetz nicht nur für Lüfter, sondern auch für andere Schallschutzmaßnahmen verwenden zu können. „Hier werden wir uns auch gegenüber Landesregierung und der Fraport nochmals nachhaltig um Lösungen bemühen“, kündigte Markus Ochs an. Das Gespräch vermittelte auf Wunsch der Flörsheimer CDU Staatsminister Axel Wintermeyer.

Die CDU Flörsheim ruft daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, die bisher noch keine Anträge auf Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz oder dem Regionalfondsgesetz gestellt haben, dies bitte schnellstmöglich nachzuholen. Dies gilt insbesondere auch für die Betroffenen, die Maßnahmen auf Grundlage des Fluglärmgesetzes erhalten, aber die Zuschüsse nicht für die Maßnahmen ausreichen.