Bürgerinnen und Bürger der Stadt Flörsheim am Main, die an der bevorstehenden Kommunalwahl per Briefwahl teilnehmen möchten, können ihren Briefwahlantrag auf einem eigens dafür eingerichteten Internetportal online einreichen.

Anträge können online von Montag, 25. Januar, bis Mittwoch, 2. März, 10.30 Uhr eingereicht werden.

Natürlich können Sie die Briefwahl auch im Stadtbüro Flörsheim am Main beantragen!

SO FUNKTIONIERT DIE BRIEFWAHL

Sie sind am 6. März 2016 verhindert? Sie sind nicht zu Hause? Dann wählen Sie einfach per Briefwahl! Die können Sie ohne Angabe von Gründen beantragen.

Der Weg ist ganz einfach!

  • Sie erhalten demnächst Ihre Wahlbenachrichtigungskarte per Post
  • füllen Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen vollständig aus
  • senden Sie den ausgefüllten Antrag per Post an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde. Sie können den Antrag auch per Telefax oder E-Mail stellen und auch im Stadtbüro Flörsheim am Main abgeben
  • anschließend erhalten Sie die Briefwahlunterlagen zusammen mit einem Merkblatt zur Briefwahl per Post nach Hause
  • füllen Sie die Wahlunterlagen aus. Die Rücksendung an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde übernimmt kostenlos die Deutsche Post AG oder werfen Sie diese in einen der Briefkasten der Stadt Flörsheim (am Stadtbüro und den ehemaligen Verwaltungsstellen)

Briefwahl ohne Benachrichtigungskarte

Sie können auch ab sofort ohne Wahlbenachrichtigungskarte die Wahlunterlagen bei Ihrer Gemeindebehörde beantragen. Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen zugeschickt, sobald die Stimmzettel gedruckt sind. Dies ist etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl der Fall.

Ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums und Ihrer Adresse genügt. Der Antrag wird als E-Mail, Telefax oder per Post angenommen.

Und wenn Sie keine Benachrichtigung erhalten haben?

Wenn Sie Ihre Benachrichtigung zur Wahl bis 14 Tage vor dem Wahltermin nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde.

Briefwahl für andere beantragen

Sie wollen den Antrag zur Briefwahl für eine andere Person stellen? Dann brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht. Mit ihr weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, den Antrag zu stellen.

Sie wollen die Briefwahlunterlagen (samt Wahlschein) für eine andere Person abholen? Auch dazu brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht.

Auch innerhalb der Familie gilt: Eine schriftliche Vollmacht ist Pflicht.

Wussten Sie schon…?

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich und direkt im Rathaus beantragen. Sobald die Briefwahlunterlagen (samt Wahlschein) gedruckt sind, können Sie diese auch dort persönlich abholen. Sie erhalten dann auch Gelegenheit, gleich vor Ort Ihre Stimme abzugeben. Alles, was Sie brauchen, ist Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis.