Sie können jetzt schon die Briefwahl beantragen

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Flörsheim am Main, die an der Bundestagswahl am Sonntag, dem 24. September 2017, per Briefwahl teilnehmen möchten, können ihre Briefwahl heute schon beantragen.

Ab sofort können Sie Briefwahl zur Bundestagswahl am 24. September 2017 beantragen

Der Weg ist ganz einfach!

  • Sie erhalten demnächst Ihre Wahlbenachrichtigungskarte per Post
  • füllen Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen vollständig aus
  • senden Sie den ausgefüllten Antrag per Post an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde. Sie können den Antrag auch per Telefax oder E-Mail stellen und auch im Stadtbüro Flörsheim am Main abgeben
  • anschließend erhalten Sie die Briefwahlunterlagen zusammen mit einem Merkblatt zur Briefwahl per Post nach Hause
  • füllen Sie die Wahlunterlagen aus. Die Rücksendung an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde übernimmt kostenlos die Deutsche Post AG oder werfen Sie diese in einen der Briefkasten der Stadt Flörsheim (am Stadtbüro und den ehemaligen Verwaltungsstellen)

Wann erhält man die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen werden erfahrungsgemäß etwa vier bis sechs Wochen vor der Bundestagswahl von der Stadt Flörsheim verschickt. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl – in diesem Jahr folglich am 3. September – sollten Sie die Wahlbenachrichtigung in Ihrem Briefkasten finden.

Wie erhalte ich die Briefwahlunterlagen?

Wenn Sie Briefwahl beantragen, werden Ihnen die Unterlagen zugeschickt. Im Regelfall erhalten Sie die beantragten Dokumente innerhalb von drei bis vier Tagen nach Eingang Ihres Antrags in der Wahldienststelle, frühestens jedoch ab dem 15. August 2017. Sie können die Unterlagen ab dem 15. August 2017 auch persönlich bei im Stadtbüro abholen oder auch gleich dort wählen.

Wo ist das Stadtbüro?

Rathausplatz 3 (Navi: Bahnhofstraße 12)
65439 Flörsheim am Main

 
Telefon: 06145 955-110
Fax: 06145 955-196

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag von 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 18 Uhr
 
Natürlich können Sie die Briefwahl auch im Stadtbüro Flörsheim am Main selbst vor Ort beantragen! Bitte vergessen Sie Ihren Personalausweis nicht

Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?

Bis Freitag, dem 22. September 2017, 18:00 Uhr. Wer plötzlich erkrankt, kann den Antrag noch später stellen – bis 15:00 Uhr am Tag der Wahl. Der Antrag muss schriftlich bei Ihrer Wahldienststelle eingehen.

Bis wann müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen zurückgeschickt werden?

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 24. September 2017, 18:00 Uhr beim zuständigen Bezirksamt eingetroffen sein (innerhalb Deutschlands portofreie Rücksendung). Wenn Sie spät dran sind, beantragen Sie am besten direkt in Ihrer Wahldienststelle Briefwahlunterlagen und wählen gleich dort. 

Bundestagswahl 2017: Wahlbenachrichtigung nicht erhalten – Was tun?

Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung bis zum 21. Tag vor der Wahl nicht erhalten haben, ist dies kein Grund zur Sorge. In diesem Fall wird empfohlen, sich mit der Stadt direkt in Verbindung zu setzen und zu klären, ob man ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde.

In der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Bundestagswahl können Sie zudem persönlich überprüfen, ob die im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragenen Daten der Wahrheit entsprechen und vollständig sind (§ 21 BWO). Sollten Ihnen Fehler auffallen, haben Sie innerhalb der Einsichtsfrist Zeit, Einspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindebehörde erfolgen (§ 22 BWO).

Stehen Sie zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis und eine Ergänzung ist nach Abschluss des Wählerverzeichnisses nicht mehr möglich, können Sie auch auf Antrag einen Wahlschein erhalten.

Bundestagswahl 2017: Kann man auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

An der Wahl am 24. September dürfen Sie nur teilnehmen können, wenn Sie zuvor auch eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Denn dann können Sie davon ausgehen, dass Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde stehen und somit in dem genannten Wahlraum wahlberechtigt sind. Allerdings müssen Sie die Mitteilung nicht unbedingt mit in Ihr Wahllokal nehmen. Sollten Sie diese zu Hause gelassen beziehungsweise vergessen haben, können Sie sich auch mit dem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Wenn Ihnen hingegen bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung zugesandt wurde und Sie das auch nicht der zuständigen Gemeinde mitgeteilt haben, müssen Sie damit rechnen, vor Ort vom Wahlvorstand zurückgewiesen zu werden (§ 56 BWO).