Die Flughafenkommune Flörsheim ist mit ihrem Kampf gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens gescheitert. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies am Donnerstag eine Klage der Stadt ab.

Für die CDU-Fraktion Flörsheim am Main erklärt der Fraktionsvorsitzende Marcus K. Reif:

CaptureWir bedauern die Ablehnung der Klagen Flörsheims durch den VGH Kassel und nehmen dies zur Kenntnis. Hatte doch der Bundesgerichtshof mit seiner eindeutigen Forderung „die Nacht nicht zum Tag machen“ noch Hoffnung genährt, dass die Klagen Flörsheims Erfolg haben müssten. Deshalb ist es umso mehr unverständlich, dass das VGH dieser Forderung des Bundesgerichtshofs nicht folgt. Denn niemand wird ernsthaft die Belastungen in Flörsheim durch die Nordwestlandebahn anzweifeln.

Obwohl die Planfeststellung an essenziellen Stellen falsch war, konnte „das Gericht keinen Verstoß gegen die Planfeststellung feststellen„. Die Risiken, insbesondere durch Wirbelschleppen, sind nur unzureichend in der Verhandlung gewürdigt worden. Auch ein längeres Nachtflugverbot auf der Nordbahn wäre praktikabel gewesen.

Juristisch wurde entschieden, politisch sollten wir nicht aufgeben! Nun gilt es, den Blick nach vorne zu richten. Die Politik wird Antworten für die Flörsheimerinnen und Flörsheimer finden müssen, wie eine gute Zukunft für alt und jung in unserer wunderbaren und an Traditionen reichen Stadt ausschauen kann und wie diese zu finanzieren sind.

Die Rhein-Main-Zeitung schreibt in Ihrem Beitrag Teilstilllegung verworfen: Flörsheim scheitert mit Klage gegen Landebahn

Die Flughafenkommune Flörsheim ist mit ihrem Kampf gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens gescheitert. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine Klage der Stadt abgeweisen. Flörsheim hatte aus Lärmschutzgründen ein erweitertes Nachtflugverbot und wegen sogenannter Wirbelschleppen ein teilweises Landeverbot auf der neuen Nordwestlandebahn gefordert.

Die Vorsitzende Richterin sagte, das Gericht habe keinen Verstoß gegen die Planfeststellung feststellen können. Der Senat sei zudem nicht zu der Überzeugung gelangt, dass die Landung von sehr schweren Flugzeugen untersagt werden müsse. Die Revision wurde nicht zugelassen. Flörsheim hatte eine Vielzahl von Klagen eingereicht. Einen Großteil hatte der VGH bereits Ende März abgewiesen.