Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts: 

CDU möchte Infos über Prozess wegen Anliegerbeiträge

Im Jahr 2013 legte die Stadt Flörsheim Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt ein. Die Frankfurter Richter hatten Anwohnern der Weilbacher Thomas-Mann-Straße Recht gegeben, die gegen Beiträge zur Straßensanierung klagten. Dies wollte die Kommune nicht hinnehmen.

Flörsheim. Die Berufung der Stadt wurde jedoch mit einem Urteil vom Mai 2015 als unbegründet abgewiesen (wir berichteten). Nun hat die CDU um die Beantwortung von Fragen zu dieser Entscheidung gebeten. Die Christdemokraten interessieren sich für die Hintergründe und die Folgen der gescheiterten Berufung.

Zur Vorgeschichte: Die Stadt wollte die Anwohner der Thomas-Mann-Straße zu 75 Prozent an den Kosten einer Sanierung beteiligen, die im Rahmen von Leitungsarbeiten durchgeführt wurde. Vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht argumentierten die betroffenen Anwohner aber, dass es sich um eine innerörtliche Durchgangsstraße handele, weshalb mindestens 50 Prozent der Kosten von der Kommune übernommen werden müssten. Außerdem vertraten die Anwohner die Ansicht, dass die Straße nicht erneuerungsbedürftig war.

Der Verwaltungsgerichtshof teilte die Ansicht, dass es sich um eine Durchgangsstraße handelt. Damit hätten die Anwohner maximal die Hälfte der Kosten getragen. Die Stadt legte jedoch Berufung ein. Der Fall landete damit vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, der im Mai 2015 zu dem Schluss kam, dass überhaupt keine Straßenbeiträge zulässig waren. Das Gericht konnte bei der Erneuerung der Fahrbahn nämlich keine Verbesserungen feststellen, die eine Beitragserhebung rechtfertigten. Es sei nicht zu erkennen, dass die Thomas-Mann-Straße grundlegend erneuerungsbedürftig war, heißt es in der Begründung. Bürgermeister Michael Antenbrink (SPD) hatte vor einigen Wochen erklärt, dass die Gründe, warum das Gericht die Auffassung der Stadt nicht teilte, nicht nachvollziehbar seien. Es sei jedoch das gute Recht der Anwohner, juristisch gegen Beiträge vorzugehen.

Wer wollte Berufung?

Die Flörsheimer CDU möchte nun wissen, wer die Berufung gegen das Frankfurter Urteil vom 21. Februar 2013 beschlossen hat und aus welchen Gründen diese erfolgt sei. Die Fragesteller interessieren sich zudem dafür, wie hoch die Kosten des Verfahrens insgesamt ausfallen. Außerdem möchten die Christdemokraten wissen, ob der Stadt die Berufung durch ihre Rechtsanwälte oder sonstige Dritte empfohlen wurde.

Der Magistrat soll außerdem die Folgen der Entscheidung erläutern. So fragt CDU, welche Auswirkungen auf bestehende Abrechnungen von Straßenbeiträgen der Magistrat sieht und ob der Magistrat mit Rückforderungen von Anliegern rechnet. Schließlich will die CDU auch noch wissen, ob das Urteil Auswirkungen auf künftige Maßnahmen zur Straßenerneuerung haben wird.

Übrigens: Für die geplanten Sanierungsmaßnahmen, die unter anderem in der Riedstraße anstehen, erwartet der Verwaltungschef keine gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Straße sei nachweislich in einem schlechten Zustand, so Michael Antenbrink.

Quelle: Höchster Kreisblatt vom 5. April 2016

und unsere Anfrage an den Magistrat finden Sie hier:

Anfrage an den Magistrat zum Urteil des Verwaltungsgerichts zur Handhabung von Straßenbeitragsgebühren vom