Von Sascha Kröner

Christdemokraten halten den Beschluss über die Schließung der Verwaltungsstellen nach wie vor für rechtswidrig

Verwaltungschef Michael Antenbrink (SPD) hätte gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen müssen.

Hat die Stadtverordnetenversammlung gegen eine rechtliche Vorgabe verstoßen? Die Flörsheimer CDU ist der Auffassung: Ja. Es geht um die Entscheidung zur Schließung der Verwaltungsstellen in Weilbach und Wicker, der laut CDU rechtswidrig war. Dies würde wiederum bedeuten, dass Bürgermeister Michael Antenbrink (SPD) seiner Pflicht zur Beanstandung der Entschlusses nicht nachkam. Der Rathauschef habe entgegen der Bestimmungen in Paragraf 63 der Hessischen Gemeindeordnung bisher keinen Widerspruch eingelegt, teilte der CDU-Fraktionsvorsitzende Marcus Reif dem Kreisblatt mit.

Die CDU-Fraktion hat den Streitfall nun auf eine höhere Ebene getragen: Marcus Reif bittet Landrat Michael Cyriax (CDU) in einem Schreiben um die Prüfung des Vorganges und „gegebenenfalls um ein entsprechendes Einschreiten der Kommunalaufsicht“.

Zum Hintergrund: Die Eingemeindung Wickers und Weilbachs nach Flörsheim wurde im Jahr 1971 in Grenzänderungsverträgen geregelt. In den Stadtteilen werde „eine örtliche Verwaltungsstelle belassen“, heißt es in den Dokumenten. Im vergangenen Dezember folgte die Stadtverordnetenversammlung jedoch mehrheitlich einem Antrag des Magistrates zur Schließung der Verwaltungsstellen. Mit den Stimmen von SPD und Galf wurde das Ende der Außenstellen in Wicker und Weilbach beschlossen.

„Der entsprechende Beschluss verstößt gegen das Recht, da er sich über die geschlossenen Grenzänderungsverträge hinweg setzt“, argumentiert die CDU im Schreiben an den Landrat. Die Verträge, die auf den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung gründen, seien damals von der Aufsichtsbehörde geprüft und genehmigt worden.

Marcus Reif erläutert, dass die Sprechzeiten in den Außenstellen erst im Jahr 2008 mit Zustimmung der Ortsbeiräte reduziert wurden, nachdem Rathauschef Antenbrink vehement auf die Schließung gedrängt habe. In den Grenzänderungsverträgen sei festgelegt, dass Sprechzeiten nur im Einvernehmen mit den jeweiligen Ortsbeiräten geregelt werden können. „Dies muss natürlich umso mehr für eine Schließung der Verwaltungsstellen gelten“, folgert Reif. Vor dem Beschluss der Stadtverordneten im Dezember lehnten jedoch beide Ortsbeiräte die Schließung ab. Das vertraglich vorgeschriebene Benehmen der Ortsbeiräte liege also nicht vor, argumentiert der Fraktionsvorsitzende. „Die Schließung der Verwaltungsstellen zum Jahresende bedeutet einen klaren Bruch der Verträge“, so Reif. Derjenige der Verträge breche, handele aber rechtswidrig. Deshalb sieht die CDU ein Einschreiten der Kommunalaufsicht als notwendig an.

Die Antragsvorlage des Magistrats enthalte kein Wort zu der Problematik, die sich aus den Grenzänderungsverträgen ergebe, kritisiert die Flörsheimer CDU. Darüber hinaus fehle jeder Hinweis auf das Rechtsgutachten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, das der Bürgermeister zu seiner Unterstützung angefordert habe. Darin werde unter andere, bestätigt, dass Grenzänderungsverträgen eine „dem Gesetzesvorrang vergleichbare Rechtswirkung“ zukomme, und dass sich die Gemeinde „nicht einseitig von den Abmachungen im Grenzänderungsvertrag lösen könne.“

Verwaltungsdenken

Um ihr Anliegen zu unterstreichen, kritisiert die CDU die Begründungen des Verwaltungschefs für die Schließung der Außenstellen: Aus der vorgelegten Argumentation spreche nur das Verwaltungsinteresse des Bürgermeisters – Gesichtspunkte des Allgemeinwohls seien nicht berücksichtigt. Das Einsparpotenzial durch die Schließung betrage höchstens rund 24 000 Euro im Jahr, schreibt die CDU Fraktion. Dies entspreche etwa 0,5 Prozent des Flörsheimer Gesamthaushaltes. Gleichzeitig werde jedoch in den Bereichen Stadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit eine Erhöhung vorgenommen, die die Einsparungen bei den Verwaltungsstellen übersteige. Aus finanziellen Gründen sei eine Schließung der Verwaltungsstellen deshalb weder erforderlich noch geboten, so Marcus Reif.

Fragen zum Fahrdienst

Die CDU widerspricht erneut der vom Magistrat vorgelegten Nutzungs-Statistik: Michael Antenbrink verschweige Leistungen wie allgemeine Auskünfte, Unterschriftsbeglaubigungen und die Ausgabe von Fahrkarten und Eintrittskarten, die bis zuletzt ausgeführt wurden.

Die CDU bezieht sich auf eine Aussage von Ursula Ruppert, die über 30 Jahre lang in der Verwaltungsstelle Wicker beschäftigt war. Gegenüber dem Höchster Kreisblatt hatte die langjährige städtische Mitarbeiterin erklärt, dass nicht alle Anfragen im Computer vermerkt wurden.

Zuletzt beanstandet die Fraktion der Christdemokraten Ungereimtheiten beim Fahrdienst, der Nutzer des Stadtbüros künftig aus den Stadtteilen abholen soll. Einige Fakten wie die Befähigung des Fahrers zum Personentransport und die Versicherung der Fahrzeuginsassen seien ungeklärt. Ob sich der Landrat von den Argumenten der Flörsheimer CDU überzeugen lässt, bleibt nun abzuwarten. Eine Antwort des Kreises steht noch aus.

Quelle: Höchster Kreisblatt vom 31. Januar 2014