Mit der neuen Friedhofsordnung werden Vorgaben vereinfacht

Mit der Verabschiedung der neuen Friedhofssatzung werden die Stadtverordneten auch beschließen, dass die beiden alten Friedhöfe in Weilbach und in der Flörsheimer Jahnstraße geschlossen werden.

Gebühren steigen – Sterben wird teurer

Ein Bild mit Symbolkraft: Die Friedhofsgebühren steigen.

Ein Bild mit Symbolkraft: Die Friedhofsgebühren steigen. Quelle: Höchster Kreisblatt

Flörsheim. Sterben wird in Flörsheim teurer: Die Stadtverordneten stimmten im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) einer geänderten Friedhofsordnung samt neuer Gebührenordnung zu. Die Kosten für die 20-jährige Nutzung eines Reihengrabes steigen damit von 1882 auf 2200 Euro. Die Gebühr für eine Urnenkammer hat sich beinahe verdoppelt: Statt 1534 Euro soll die Nutzung vom nächsten Jahr an 3180 Euro kosten.

Neben den Nutzungs- steigen auch die Bestattungsgebühren: Bei Reihen- oder Rasengrabstätten sollen diese künftig mit 943 Euro berechnet werden. Für eine Urnengrabstätte werden 275 Euro fällig. Bisher kostete die Bestattung im Reihengrab 648 Euro und die Urnenbeisetzung 128 Euro. Die Gebühr für die Nutzung der Friedhofskapelle erhöht sich von 222 Euro auf 400 Euro.

Zum Vergleich: In der Nachbarkommune Hattersheim beträgt die Nutzungsgebühr für ein Reihengrab 1168 Euro für 25 Jahre. In Hochheim werden 2118 Euro berechnet. Dort ist die Nutzungsdauer sogar auf 30 Jahre festgesetzt. Die Bestattung kostet in Hochheim 504 Euro, in Hattersheim 630 Euro.

FDP-Mann Thorsten Press wollte wissen, woran es liege, dass Flörsheim im Vergleich zu anderen Städten so teuer sei. Bürgermeister Michael Antenbrink (SPD) erklärte, dass Flörsheim viele Friedhofsflächen betreibe, die mit jedem Quadratmeter in die Gesamtkalkulation einfließen. Deshalb sei es wünschenswert, dass die beiden alten Friedhöfe in Weilbach und in der Flörsheimer Jahnstraße bald entwidmet werden und damit aus der Kalkulation fallen. Die neue Friedhofsordnung sieht die Schließung beider Anlagen vor. Beisetzungen sind dann auf dem Gelände der alten Friedhöfe nicht mehr möglich. Bestehende Ruhefristen müssen allerdings noch bis zum Jahr 2028 eingehalten werden. Solange zählen die Flächen als Friedhöfe.

Eine weitere Veränderung in der Friedhofsordnung ist die Einführung von Baumgrabstätten. Das Konzept sieht vor, dass biologisch abbaubare Urnen rund um einen Baum angeordnet werden. Falls der Baum im Laufe des Nutzungsrechtes beschädigt wird, ist die Stadt verpflichtet, Ersatz anzupflanzen. Die Namen der Beigesetzten sollen nicht direkt am Baum hervorgehoben werden, sondern auf einem Gedenkstein im Umfeld.

Mit der neuen Friedhofsordnung möchte die Stadt auch die Vorgaben, wie Gräber auszusehen haben, vereinfachen. Bisherige Vorschriften zu den Maßen und zum Material von Grabmalen wurden gestrichen. Provisorische Grabmale wie etwa Holzkreuze dürfen ohne zeitliche Begrenzung stehenbleiben. In der alten Ordnung war ein Höchstdauer von zwei Jahren vorgesehen.

Christopher Willmy (CDU) hinterfragte diese Regelung. Der Christdemokrat befürchtete, dass die Optik der Friedhöfe darunter leiden wird. Verwaltungschef Antenbrink vertrat die Ansicht, dass Holzkreuze ansehnlich sein können und eine günstige Alternative darstellen. Die Verwaltung wolle die Entscheidung künftig dem Nutzer überlassen. Schließlich könne sich nicht jeder einen teuren Grabstein leisten. Der HFA stimmte der Friedhofs- und Gebührenordnung mehrheitlich zu. Zwei Mitglieder enthielten sich der Stimme.

Quelle: Höchster Kreisblatt vom 13. Dezember 2016

Auszug aus dem Protokoll

Anmerkung der CDU-Fraktion: zur Gebührenordnung gab es in Summe fünf Enthaltungen, davon drei Enthaltungen der CDU-Fraktion.