Die CDU-Fraktion stellte im Februar vor der Kommunalwahl 2016 bereits einen Antrag zur Prüfung auf Einführung kostenfreier Kinderbetreuungsplätze, so wie die SPD diese den Wählern in einer Unterschriftenaktion versprochen hat, siehe Höchster Kreisblatt: “Gebührenfreiheit für Kinderbetreuung”. Nun liegen die Ergebnisse vor und diese geben unserem Ärger recht. Die Kosten in Höhe von 575.000 Euro für den Flörsheimer Haushalt und die Feststellung, dass eine anderweitige Finanzierung unrealistisch ist, zeigen die Wählertäuschung der SPD bei der Kommunalwahl. 

Kämmerer: Gebühren müssen sein

War es nur ein Wahlkampfgag oder war die damalige Unterschriftenaktion der Sozialdemokraten während des Kommunalwahlkampfes für kostenlose Betreuungsplätze in den Kindertagessstätten nicht durchdacht? Kämmerer Sven Heß (Galf) jedenfalls spricht sich gegen den Wegfall von Kita-Gebühren aus.

VON SASCHA KRÖNER

Flörsheim. Die Diskussion um gebührenfreie Kinderbetreuung hat bereits im Kommunalwahlkampf Fahrt aufgenommen. Damals sammelte die SPD, die zuvor noch gemeinsam mit der Galf für eine Erhöhung der Betreuungsgebühren eingetreten war, plötzlich Unterschriften für Kita-Plätze ohne Gebühr. Dies ärgerte die Flörsheimer CDU, die den Genossen „Wählertäuschung“ vorwarf. Das Thema war damit jedenfalls auf dem Tisch. Die Christdemokraten nahmen die SPD beim Wort und reichten nun wiederum selbst einen Prüfantrag für die Einführung von gebührenfreien Kinderbetreuungsplätzen ein. Die CDU interessiert sich für Möglichkeiten, wie der SPD-Vorstoß finanziert werden könnte. Die Antragsteller erkundigten sich in diesem Zusammenhang nach Guthaben im Rahmen des Länderfinanzausgleichs oder einer Förderung durch Bundes- oder EU-Mittel.

Erster Stadtrat und Kämmerer Sven Heß (Galf) machte im jüngsten Haupt- und Finanzausschuss keine große Hoffnung auf eine Querfinanzierung der Kinderbetreuung. Guthaben aus dem Länderfinanzausgleich einsetzen zu können, sei unwahrscheinlich. Da die derzeitigen Regelungen des Finanzausgleichs bis ins Jahr 2019 befristet sind, könne vor dem Jahr 2020 keine verbindliche Aussage über ein Guthaben des Landes Hessen getroffen werden, erläuterte der Flörsheimer Grüne. Sven Heß bezeichnete es auch als ungewiss, ob das für verfassungswidrig erklärte Betreuungsgeld an die Länder zurückgezahlt wird und für eine Förderung der Kinderbetreuung zur Verfügung steht. Eine Gegenfinanzierung von Betreuungsplätzen durch Bundes- oder EU-Mittel bezeichnete Heß sogar als „abwegig“. Er wies darauf hin, dass der Bund momentan Investitionsprogramme nur für den Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen fördert. Auch im europäischen Sozialfonds seien keine Zuwendungen vorgesehen, mit denen sich eine gebührenfreie Betreuung verwirklichen lasse.

Der Ausschluss von Finanzierungsmöglichkeiten bedeutet, dass die Kommune die Kosten eines gebührenfreien Angebotes selbst tragen müsste. Sven Heß sprach von jährlichen Kosten in Höhe von 575.000 Euro, falls die Stadt Flörsheim eine Gebührenfreistellung beim Basismodul der Kinderbetreuung einführen würde. Dieses Modul umfasst den Zeitraum von 8 bis 12 Uhr. Vor dem Hintergrund eines solchen Kostenaufwands könne er eine gebührenfreie Kinderbetreuung nicht empfehlen, erklärte Heß dem Kreisblatt. Es liege nun an den Stadtverordneten, Finanzierungsvorschläge zu machen, wenn sie diese Idee weiterverfolgen möchten. Der Kämmerer würde eine klare Regelung zur gebührenfreien Betreuung auf Bundes- oder Landesebene vorziehen. Dass in Hessen jede Stadt bei dieser Entscheidung sich selbst überlassen bleibe, findet er „zu beliebig“ – mit anderen Worten: Klare Vorgaben wären ihm lieber.

Neben der Diskussion um die Gebühren beschäftigt den Ersten Stadtrat derzeit die Bereitstellung von ausreichenden Betreuungsplätzen. Durch Zuzüge in die Neubaugebiete falle die Planung schwer, sagte Heß dem Kreisblatt. Ein aktueller Abgleich über den zu erwartenden Bedarf solle am 12. Oktober erfolgen. Die Stadt habe eine Sozialraumanalyse in Auftrag gegeben, die als Grundlage für die Bedarfsplanung dienen soll. Diese Untersuchung, die – laut Sven Heß – in dieser Form zum ersten Mal erfolgt, solle die Neubaugebiete und weitere statistische Daten zur Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen.

Quelle: Höchster Kreisblatt vom 22. September 2016