Über die Einhaltung der Vereinbarungen zur Eingemeindung von Wicker und Weilbach ist ein Streit entbrannt

Norbert Hegmann Wicker  Vertrag 19.09.1991

Können die Stadtverordneten über die Schließung der Verwaltungsstellen in Wicker und Weilbach abstimmen, deren Fortbestand vor über 40 Jahren vertraglich geregelt wurde? Diese Frage beschäftigt derzeit viele Menschen nicht nur in den betroffenen Stadtteilen. Doch was ist im Eingemeindungsvertrag eigentlich über die Verwaltungsstellen zu lesen?

Am 4. Oktober 1971 unterzeichneten die Verwaltungschefs der Gemeinden Weilbach und Wicker einen, beziehungsweise zwei Verträge mit der Stadt Flörsheim. Das Dokument liegt unter der Bezeichnung „Grenzänderungsvertrag“ bei den Akten. Dort hätte man das Dokument wohl auch belassen, wenn nicht der Magistrat als Tagesordnungspunkt für die kommende Stadtverordnetenversammlung die Schließung der Verwaltungsstellen in Wicker und Weilbach beantragt hätte. Plötzlich wird wieder über den Vertrag diskutiert, der den Ablauf der Eingemeindung der damals selbständigen Orte nach Flörsheim regelt. Was genau in dem Dokument steht, wissen aber – mehr als 40 Jahre nach der Unterzeichnung – nur noch wenige Menschen.

„Aus Gründen des öffentlichen Wohles“ verbinde sich die jeweilige Gemeinde (gemeint sind damit Weilbach und Wicker) mit der Stadt Flörsheim, heißt es im ersten Paragrafen der Grenzänderungsverträge. Denen stimmten die Gemeindevertreter in Wicker und Weilbach im September 1971 zu. „Der Zusammenschluß findet in Form der Eingliederung statt“, führt der Text weiter aus. Die Stadt Flörsheim gelte als Rechtsnachfolgerin der beiden aufgelösten Gemeinden.

In insgesamt zwölf Paragrafen wird unter anderem geregelt, dass Bebauungspläne, die vor dem Zusammenschluss verabschiedet wurden, ihre Gültigkeit behalten. Außerdem werden die Schaffung eines Ortsbeirates und der Erhalt einer selbständigen Feuerwehr für die Stadtteile festgeschrieben. Im achten Paragrafen steht, dass Ortsgerichte weiterhin bestehen bleiben sollen.

Von Interesse für die aktuelle politische Entscheidung ist jedoch vor allem Paragraf sechs. Unter der Überschrift „Dienstrecht Verwaltung“ wird zunächst erklärt, dass die Stadt Flörsheim alle Bediensteten der Gemeinde zu gleichen Bedingungen übernimmt. Dann folgt der Abschnitt, auf den sich Verfechter der Verwaltungsstellen heute beziehen: „In der seitherigen Gemeinde wird eine örtliche Verwaltungsstelle belassen. Die Sprechstunden werden im Benehmen mit dem Ortsbeirat geregelt.“ Die Eingemeindungsverträge enden mit einer allgemeinen Beschreibung der künftigen Verhältnisses: „Bei der Abwicklung dieses Vertrages gehen die Vertragsschließenden davon aus, dass alle gemeinsamen Maßnahmen im Geiste gegenseitigen Vertrauens begonnen und verwirklicht werden“, heißt es. Die Stadt Flörsheim am Main werde die gewachsenen Traditionen achten und die Eigenständigkeit der Bürgerschaft bewahren.

Der heutige CDU-Stadtverordnete Norbert Hegmann war zum Zeitpunkt der Eingemeindung der Bürgermeister von Weilbach. Er unterzeichnete als eine der damals handelnden Personen also einen der beiden Eingemeindungsverträge. Die Entscheidung sei damals nicht auf die leichte Schulter genommen worden, sagt er. „Wie haben nächtelang diskutiert“, so Hegmann. In Weilbach sei sogar eine Bürgerbefragung durchgeführt worden.

Zweierlei Maß?

In der jüngsten Sitzung des Wickerer Ortsbeirates warf der Christdemokrat nun Bürgermeister Michael Antenbrink (SPD) einen Verstoß gegen die Interessen der Stadtteile vor. Antenbrink hatte den Vorstoß zur Schließung der Verwaltungsstellen mit geringen Nutzungszahlen begründet. Er verwies außerdem auf ein Gutachten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, aus dem hervorgehe, dass eine Entscheidung über die Verwaltungsstellen nicht vertraglich geregelt werden dürfe.

Der Rathauschef konterte Hegmanns Vorwürfe mit dem Hinweis, dass die CDU mit zweierlei Maß messe. Antenbrink bezog sich auf den ersten Paragrafen des Vertrages, um zu belegen, dass das Dokument keine absolute Gültigkeit habe. Dort heißt es, dass die Wappen der Gemeinden in ein künftiges Stadtsiegel aufgenommen werden sollen. Dies wurde jedoch niemals umgesetzt.

Der Vergleich sei völlig unverhältnismäßig, findet Norbert Hegmann. „Was ist ein Dienstsiegel im Vergleich zu einer Verwaltungsstelle?“, fragt der CDU-Mann. Für die Aufnahme der Wappen habe kein Bedarf bestanden, und es habe nie jemand danach gefragt. Ähnlich argumentiert jedoch auch die Verwaltung in Bezug auf die Außenstellen. Der Magistrat führt fehlende Nachfrage als Hauptgrund für die geplante Schließung an. Ob es tatsächlich zu wenig Bedarf für die Verwaltungsstellen gibt, entscheiden die Stadtverordneten. Sie diskutieren darüber in der letzten Stadtverordnetensitzung in diesem Jahr am Dienstag, 17. Dezember.

Quelle: Höchster Kreisblatt vom 11. Dezember 2013

Hinweis der CDU:

Flörsheimer CDU fordert Erhalt der Verwaltungs-stellen in Weilbach und Wicker. Lesen Sie unseren Beitrag hierzu und unterschreiben Sie direkt hier online auf der Internetseite der CDU! Der Service der Verwaltung muss vor Ort erhalten und ausgebaut werden.