Magistrat

Der Magistrat ist in Hessen ein Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung einer Stadt mit Magistratsverfassung. In einer Gemeinde ohne Stadtrechte nennt sich dieses Organ Gemeindevorstand. Die in Hessen gültige Magistratsverfassung heißt Hessische Gemeindeordnung (HGO).

Der Flörsheimer Magistrat besteht aus insgesamt 13 Persönlichkeiten, davon elf ehrenamtlichen Stadträte und zwei hauptamtlichen Magistratsvertreter (Bürgermeiser und der Erste Stadtrat). Die CDU stellt davon vier ehrenamtliche Stadträte und einen hauptamtlichen Stadtrat:

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