Das Dreierbündnis legt einen gemeinsamen Antrag vor: Die Gewerbesteuer soll auf 395 Prozent erhöht werden. Auch die Hundesteuer soll steigen. Und die Abschaffung der Straßenbeiträge ist geplant.

FLÖRSHEIM – Die Grundsteuer in der Stadt soll von aktuell 490 auf 550 Prozentpunkte steigen. Dies schlägt das Dreierbündnis aus CDU, Galf und Freien Bürgern in einem Antrag zum Haushaltsplan 2019 vor, der am Donnerstagabend in den Haupt- und Finanzausschuss eingebracht wurde. Angesichts der Parlamentsmehrheit des Bündnisses ist von einer Zustimmung zu den Plänen auszugehen. Die jährlich mit dieser Erhöhung zu erzielenden Mehreinnahmen liegen schätzungsweise bei rund 500 000 Euro.Damit würde die Grundsteuererhöhung geringer ausfallen als von Kämmerer Sven Heß (Galf) in seinem Haushaltsplanentwurf vorgeschlagen. Dort geht der städtische Kassenwart noch von einer Erhöhung auf 680 Prozentpunkte aus, um einen ausgeglichenen Haushalt präsentieren zu können.

Die Koalition plant aber noch weitere Steuererhöhungen: Die Gewerbesteuer soll nach den Plänen der drei Fraktionen von aktuell 360 auf 395 Prozentpunkte steigen. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer hatte auch Kämmerer Sven Heß in seinem Entwurf des Haushaltsplans 2019 schon empfohlen, allerdings in geringerem Umfang. Heß plädierte für eine Erhöhung auf nur 380 Punkte. Dies begründete er im Januar unter anderem damit, dass so kleinere Unternehmen nicht zusätzlich belastet werden würden. Einzelunternehmer und Personengesellschaften könnten nämlich bis zu einem Hebesatz von 380 Prozent die Gewerbesteuer mit der Lohn- und Einkommenssteuer verrechnen. Die nun geplante Erhöhung auf 395 Punkte wird voraussichtlich Mehreinnahmen von rund zwei Millionen Euro einbringen.

Das Dreierbündnis plant vor dem Hintergrund der Grundsteuererhöhung aber auch Kompensations-Maßnahmen für die Bürger. So soll geprüft werden, ob im Gegenzug nicht auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet werden kann.

Auch Hundebesitzer will das Dreierbündnis stärker belasten. Statt 72 sollen künftig 90 Euro pro Hund und Jahr zu zahlen sein. Ab 2021 soll ein zweiter Hund 120 Euro und jeder weitere Hund 240 Euro pro Jahr kosten. Halter sogenannter gefährlicher Hunde müssen 600 Euro zahlen. Bisher wurden in diesem Fall 360 Euro im Jahr fällig.

Quelle: Main-Spitze vom 29. März 2019