JAHRESABSCHLUSS Kritik der Wirtschaftsprüfer lässt Ausschussmitglieder nicht kalt

FLÖRSHEIM – „Der Jahresabschluss entspricht somit in Teilen nicht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Flörsheim am Main.“ Ein Satz im Bericht der Wirtschaftsprüfer, den man erst mal sacken lassen muss.

Revision des Kreises bietet keine große Hilfe

Vor allem dann, wenn man in der Verantwortung steht, den kritisierten Abschluss für das Haushaltsjahr 2018 zu beschließen und dem Magistrat dafür Entlastung zu erteilen. Eine Entscheidung, die niemand im Haupt- und Finanzausschuss treffen wollte. Zwar herrschte Einigkeit in der Bewertung, dass es hier nicht um dunkle Machenschaften ging, sondern die komplizierte Umstellung von kameraler auf dopische Haushaltsführung der Grund für die Probleme war, die die Wirtschaftsprüfer der Stadt nun attestierten. Aber die Hand für einen Abschluss heben, der explizit als teilweise nicht gesetzeskonform bewertet wird – das war den Ausschussmitgliedern dann doch zu dünnes Eis.

Michael Kröhle (CDU) schlug vor, die Revision des Main-Taunus-Kreises um eine Stellungnahme zu bitten, wie ein gangbares Entlastungsverfahren aussehen könnte. Stadtverordnete seien zwar keine Aufsichtsräte, in solchen Fragen fühle er sich aber wie ein Aufsichtsrat, so Kröhle im Gespräch mit dieser Zeitung. Und würden Aufsichtsräte eine solche Vorlage durchwinken, wären sie haftungsrechtlich angreifbar. Aber auch als Kommunalpolitiker wolle er sich nicht die Frage stellen lassen, wie der Abschluss angesichts der eingangs erwähnten Stellungnahme denn habe beschlossen werden können.

Aktuell bietet die Revision des Main-Taunus-Kreises aber keine große Hilfe. Die Revisionsabteilung mache sich den Bericht der Wirtschaftsprüfer in allen Punkten zu eigen, heißt es vonseiten des Kreises. Bürgermeister Michael Antenbrink ist deshalb auch skeptisch, ob aus dem Kreishaus eine klare Aussage zu erhalten ist, wie mit dem Jahresabschluss zu verfahren sei.

Quelle: Main-Spitze vom 11. Dezember 2017