Grafik: Fraport.de

CDU Flörsheim am Main zum Verbot der 17 genehmigten Nachtflüge

Eine Woche vor der Inbetriebnahme der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel die vom Land genehmigten 17 Nachtflüge vorerst verboten. Gegen diese Entscheidung sei kein Rechtsmittel möglich, teilte das Gericht mit.

Die CDU Flörsheim am Main begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel zum absoluten Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt/Main. „Die Einhaltung der Mediationsergebnisse muss selbstverständlich sein, deshalb ist es folgerichtig, dass das VGH in der Zeit von 23:00 bis 5:00 Uhr keine Ausnahmen vom Nachtflugverbot macht. Inständig fordern wir die Landesregierung auf, bei der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Auffassung der Kollegen in Kassel und somit die absolute Nachtruhe zu akzeptieren„, führt der CDU-Vorsitzende Marcus K. Reif aus.

An Deutschlands größtem Flughafen in Frankfurt dürfen ab dem Winterfahrplan – beginnend am 21. Oktober – bis auf Weiteres in der Zeit von 23:00 bis 5:00 Uhr keine regulären Starts und Landungen erfolgen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel gab gestern dem Eilantrag der Städte Offenbach und Rüsselsheim statt. Bis auf Weiteres bedeutet übrigens, dass die Revision des Landes Hessen vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig noch anhängig ist. Eine Entscheidung wird für das Frühjahr 2012 erwartet. In ihrer Entscheidung ließen die Richter des 11. Senats erkennen, dass die Anwohner mit ihrer Klage für ein absolutes Nachtflugverbot in Leipzig Aussicht auf Erfolg hätten.

Der VGH Kassel sprach in seinem Urteil vom 21. August 2009 davon, dass die im Planfeststellungsbeschluss genannten Ausnahmen von 17 Nachtflügen „wegen Verstoßes gegen das Abwägungsverbot“ fehlerhaft sind. Das Gericht habe ausführlich und mit großem Nachdruck begründet, dass die im Planfeststellungsbeschluss ursprünglich in der Nacht und in den Nachtrandstunden zugelassenen Flugbewegungen mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm nicht zu vereinbaren sind und sie deshalb als unzulässig erklärt. Unmissverständlich und eigentlich nicht widerlegbar habe damals das Gericht die Gründe zerpflückt, die die Hessische Landesregierung veranlasst hatten, entgegen den Ergebnissen des Mediationsverfahrens die Genehmigung des die Umwelt so stark beeinträchtigenden Bauvorhabens nicht mit der unbedingt notwendigen nächtlichen Ruhephase zu verknüpfen. „In diesem Punkt hatte der Verwaltungsgerichtshof ganz klar dem nächtlichen Ruhebedürfnis der Bürgerinnen und Bürger Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Luftverkehrsunternehmen eingeräumt, was wir immer über alle Fraktionen und Parteien hinweg in und für Flörsheim gefordert hatten“, so Marcus Reif.

Mit den bis jetzt angebotenen Schallschutzmaßnahmen für die betroffene Bevölkerung sind wir immer noch nicht zufrieden. Die Förderung der Schallschutzmaßnahmen kompensiert noch nicht die Belastungen!

Marcus K. Reif
CDU Flörsheim am Main