Die Firma Amprion plant die Errichtung von Konverteranlagen als Teil des Rhein-Main-Links in der Nähe der A66. Und zwar südlich der Autobahn bei Weilbach auf Hofheimer Gemarkung sowie in der Nähe der B519 zwischen Hofheim und Liederbach. Diese Anlagen sind für den Transport von Windenergie aus dem Norden Deutschlands bestimmt und werden an vier verschiedenen Netzverknüpfungspunkten errichtet. Der ursprüngliche Plan, die Stationen in Langenhain und Diedenbergen zu bauen, wurde aufgrund von Bürgerprotesten verworfen. Während man in Hofheim über die beiden neuen Standortpräferenzen Zufriedenheit signalisiert, ist die 5 Hektar große Fläche nun direkt an die Flörsheimer Gemarkung herangerückt, ohne, dass die Gremien der Stadt Flörsheim am Main – also weder der Weilbacher Ortsbeirat, noch die Stadtverordnetenversammlung – zu diesem Thema Stellung nehmen konnten. Aus diesem Grund stellt die CDU-Fraktion den Antrag, um die Beteiligungsrechte der städtischen Gremien zu wahren.

Diese 50 Hektar große Fläche soll dem Konverter als Standort dienen, der davon rund 5 Hektar in Anspruch nehmen wird.

Antrag der CDU-Fraktion

Wahrung der kommunalen Beteiligungsrechte im Verfahren zur Standortfestlegung des Amprion-Konverters südlich der A66

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadt Flörsheim am Main nimmt ihre Beteiligungsrechte im laufenden Genehmigungs- und Planungsverfahren zur Standortfestlegung des von der Amprion GmbH geplanten Konverters aktiv wahr.
    Die Stadt wird beauftragt, fristgerecht eine umfassende Stellungnahme gegenüber den zuständigen Genehmigungsbehörden (insbesondere dem Main-Taunus-Kreis und der Bundesnetzagentur) abzugeben.
  2. In dieser Stellungnahme ist insbesondere festzuhalten:
    1. dass die Stadt Flörsheim am Main ihre städtebaulichen Entwicklungsziele, insbesondere das geplante Baugebiet „Glücksmeiser Weg“, durch die geplante Standortwahl beeinträchtigt sieht,
    1. dass die Stadt die Wahrung ausreichender Abstände zur bestehenden und künftigen Wohnbebauung fordert (Mindestabstand von 400 Metern analog vergleichbarer Genehmigungsverfahren),
    1. dass die Stadt auf Transparenz, frühzeitige Einbindung und umfassende Gutachtenlage (Lärm, elektromagnetische Felder, Landschaftsbild, Bodenschutz) dringt,
    1. dass Alternativstandorte mit größerem Abstand zur Wohnnutzung in den Planungsprozess einzubeziehen sind.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt,
    1. die rechtlichen und tatsächlichen Auswirkungen des Konverterprojekts auf die Stadtentwicklung (insbesondere Weilbach) in einem Bericht für die Stadtverordnetenversammlung darzustellen,
    1. eine fachanwaltliche Prüfung der Beteiligungsrechte der Stadt Flörsheim im Planfeststellungs- bzw. Genehmigungsverfahren zu veranlassen,
    1. sowie den Ortsbeirat Weilbach frühzeitig einzubeziehen und regelmäßig zu informieren.
  4. Der Stadtverordnetenvorsteher wird gebeten, den Beschluss der Amprion GmbH, der Bundesnetzagentur und dem Main-Taunus-Kreis zur Kenntnis zu geben und um formelle Aufnahme der Stadt Flörsheim am Main in die Liste der Beteiligten zu ersuchen.

Begründung 

Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH plant den Bau eines Konverters südlich der Autobahn A66, zwischen den Anschlussstellen Diedenbergen und Weilbach. Nach derzeitigen Informationen liegt der in Rede stehende Standort unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Flörsheim am Main und beeinträchtigt potenziell das geplante Wohnbaugebiet „Glücksmeiser Weg“ sowie den Stadtteil Weilbach erheblich.

Konverteranlagen sind großtechnische Einrichtungen, die Strom in Hochspannung umwandeln und entsprechende Immissionen (Lärm, elektromagnetische Felder) verursachen. Für solche Anlagen gelten keine festen bundesweiten Abstandsregelungen, wohl aber die Pflichten aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG).

Da von der Standortwahl erhebliche städtebauliche und immissionsschutzrechtliche Auswirkungen auf die Stadt Flörsheim am Main ausgehen können, besteht ein berechtigtes kommunales Interesse, die eigenen Beteiligungsrechte aktiv wahrzunehmen.

Die Stadt ist im Rahmen des Verfahrens gemäß § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 3 Baugesetzbuch (BauGB) Trägerin öffentlicher Belange und kann damit formelle Einwendungen und Stellungnahmen abgeben.

Zudem verlangt das Selbstverwaltungsrecht der Kommune (Art. 28 Abs. 2 GG), dass die Stadt in allen Angelegenheiten, die ihr Gebiet unmittelbar betreffen, mitwirken und Stellung nehmen kann.

Ziel des Antrags ist es daher,

  • die Stadt Flörsheim institutionell in das laufende Verfahren einzubinden,
  • die eigenen Entwicklungsinteressen zu wahren,
  • und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere im Stadtteil Weilbach, durch klare und fundierte Stellungnahmen zu vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Marcus K. Reif

CDU-Fraktion Flörsheim am Main


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