In den letzten Wochen gab es viele Rückmeldungen aus der Bürgerschaft: Warum wird die Gelbe Tonne plötzlich nicht mehr geleert? Und: Stimmt es, dass die Stadt die Gelbe Tonne „verbietet“? – Nein. Diese Darstellung ist verkürzt und führt in die Irre. Hier die wesentlichen Fakten.

1) Flörsheim ist „Sackgebiet“ – das ist kein neuer Beschluss
Für Leichtverpackungen (Kunststoff, Metall, Verbund) ist in Flörsheim der Gelbe Sack seit Jahrzehnten das Standardsystem. Das wird seit 1992 so praktiziert – u. a. auch, weil in dichter bebauten Bereichen (z. B. Altstadt) zusätzliche Tonnen nicht immer praktikabel sind.
Auch der städtische Umweltkalender beschreibt: Tonne oder Sack – gesammelt wird 14-täglich; der Gelbe Sack markiert den Abfuhrtag.
2) Die Leerung privater Gelber Tonnen lief bislang „aus Kulanz“
Dass einzelne private Gelbe Tonnen in Flörsheim überhaupt geleert wurden, war nach übereinstimmender Berichterstattung keine vertraglich gesicherte Regelleistung, sondern eine Kulanzregelung des beauftragten Entsorgers.
Genau diese Kulanz endet – u. a. mit Verweis auf Zeit-/Kosten- und Haftungsfragen.
3) Es gibt kein „Verbot der Stadt“
Der Bürgermeister hat in der Presse klar benannt: „Wir verbieten das nicht.“ Die Entscheidung, private Tonnen nicht mehr zu leeren, geht vom beauftragten System bzw. dem beauftragten Unternehmen aus – die Stadt betont, darauf keinen direkten Einfluss zu haben.
4) Vertragslage: Ausschreibung läuft kreisweit – nächste Weichenstellung steht an
Die Sammlung von Leichtverpackungen wird kreisweit organisiert; die Kommunen schreiben diesen Leistungsbereich gemeinsam aus. Die Berichterstattung beschreibt zudem: Neu ausgeschrieben wird für 2028 – daraus folgt: Der aktuelle Rahmen läuft bis Ende 2028. Genau dort gehört die Frage „Tonne ja/nein – und wenn ja, für wen“ sauber in die Leistungsbeschreibung: als verbindlicher Bestandteil, nicht als Kulanz.
5) Was die SPD jetzt behauptet – und warum das nicht sauber ist
Die SPD kommuniziert sinngemäß „Die Stadt will die Benutzung der Gelben Tonne verbieten“ und stellt dazu einen Antrag.
Das Problem: Wer „Stadt verbietet“ behauptet, erzeugt maximalen Ärger – löst aber das eigentliche Thema (Vertrags- und Ausschreibungslogik im Dualen System) keinen Millimeter.
Unser Anspruch als CDU vor Ort
Wir halten zwei Dinge gleichzeitig für richtig:
- Klartext in der Kommunikation: Kein Framing, keine Nebelkerzen – Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf belastbare Informationen.
- Konsequenz in der nächsten Ausschreibung: Wenn Tonnenleerung politisch gewollt ist, dann muss sie vertraglich vereinbart werden – als Leistung, die der Dienstleister liefern muss.
Der Bürgermeister hat berichtet, dass er sich dafür einsetzen wird, dass die Tonnenleerung künftig Bestandteil des Services wird. Das unterstützen wir ausdrücklich.
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