Anfrage der Fraktionen von CDU, GALF, dfb und FDP in der Flörsheimer Stadtverordnetenversammlung
Rechtsstreitigkeiten der Stadt Flörsheim am Main
Durch eine E-Mail der Grundstückseigentümerin Bahnhofstraße 4 und einen Bericht im Höchster Kreisblatt (vom 4. November 2016, „Schikaniert die Stadt einen Bauherren?“) sind wir auf den Rechtsstreit der Stadt Flörsheim am Main aufmerksam geworden. Hierzu erlauben wir uns als Flörsheimer Stadtverordnete eine Reihe an Rückfragen zur Klärung der Situation.
Wir bitten um Beantwortung der Fragen bis zur Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2016:
- Wer hat über die Erhebung einer Klage der Stadt Flörsheim am Main bzw. in der Folge über die Einlegung eines Rechtsmittels gegen das erstinstanzliche Urteil gegen die Eigentümerin des Grundstückes Bahnhofstraße 4 entschieden?
- Wurde der Magistrat als Gemeindevorstand mit der Thematik und den Überlegungen einer Klage befasst?
- falls nicht, weshalb wurde der Magistrat nicht damit befasst?
- Was sind die Erwägungen zu einer Klage gegen die Grundstückseigentümerin Bahnhofstraße 4?
- Wie hoch waren die Kosten des gesamten Verfahrens, also der Klage und des Rechtsmittels, einschließlich evtl. außergerichtlicher Kosten?
- Auf welcher sachlichen Grundlage fiel die Aussage: „solange ich Bürgermeister bin, gehe ich nicht aus dem Grundbuch raus“
- Sind weitere Klagen gegen Flörsheimerinnen und Flörsheimer anhängig?
- Wie viele Klagen führte die Stadt in den letzten zehn Jahren gegen Bürgerinnen und Bürger?
- und wie hoch waren die Gesamtkosten der Verfahren, also inkl. Klage, Rechtsmittel und evtl. außergerichtlicher Kosten?
Flörsheim am Main, dem 4. November 2016
Die Anfrage bezieht sich auf den Bericht im Höchster Kreisblatt vom 4. November 2016:
Konflikt zwischen Bürgermeister und EigentümernFlörsheim: Schikaniert die Stadt einen Bauherren?
Es ist eine der Geschichten aus dem Alltag, die dokumentieren, dass recht haben nicht gleich recht bekommen heißt. Genau genommen ist es eine Posse wie aus einem Lehrbuch für Kommunalpolitik.
Nun wurde nach Angaben der Grundstückseigentümern erneut eine Baustelle der Telekom vor der Mauer eingerichtet. Auf telefonische Nachfrage bei einer Mitarbeiterin des städtischen Straßen- und Grünflächenamtes haben die Eigentümer bis gestern keine Antwort erhalten. Die Zufahrt für Baufahrzeuge zu dem Grundstück dürfe nicht durch ständige Schikanen behindert werden. Sie wollen nun mit juristischen Mitteln gegen die Behinderung vorgehen. Schon einmal hatten die Grundstückseigentümer mit der Stadt vor Gericht gestanden – und die Auseinandersetzung gegen den Magistrat gewonnen. Es ging um ein verjährtes Rückkaufrecht.
Die Vorgeschichte dazu ist rasch erklärt: Im Jahr 1979 hatten die Eltern der jetzigen Grundstückseigentümer von der Stadt Flörsheim neben ihrem Anwesen eine Fläche von 89 Quadratmetern erworben. Für dieses kleine Stück wurde ein Rückkaufvermerk zugunsten der Stadt ins Grundbuch eingetragen. Irgendwann läuft die Frist für solch ein Recht aber aus. In diesem Fall war das Rückkaufrecht abgelaufen.
Im Februar 2015 haben die Grundstückseigentümer dann Bürgermeister Michael Antenbrink (SPD) darüber informiert und um Löschung des Vermerks im Grundbuch gebeten. Bei einem Gesprächstermin im März 2015 habe der Rathauschef erklärt, solange er Bürgermeister sei, gehe er „nicht aus dem Grundbuch raus“. Der Architekt der Grundstückseigentümerin war bei dem Gespräch dabei. Nach diesen Termin im Rathaus hatten die Grundstückseigentümer im Oktober 2015 ein Schreiben vom Bauamt erhalten, dass nun von dem Rückkaufrecht Gebrauch gemacht werde. Zwischenzeitlich war aber nach 30 Jahren die Verjährung eingetreten. Da die Baupläne für das neue Haus schon fertig waren, klagten die Eigentümer, um das abgelaufene Rückkaufrecht im Grundbuch löschen zu lassen. Gerichtlich wurde darüber im Juni diesen Jahres entschieden und die Stadt dazu verdonnert, die Löschung der im Grundbuch eingetragenen Rückauflassungsvormerkung zu bewilligen.
Gegen das Urteil legte die Stadt Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt ein. Nach mehreren Fristverlängerungen wegen fehlender Begründung zog am 29. August die Stadt die Berufung zurück. Der Grundbucheintrag wurde aber erst am 11. Oktober gelöscht. Unmittelbar danach wurde der Bauantrag für den Abbruch des alten Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück an der Bahnhofstraße 4 beim Kreisbauamt eingereicht.