Antrag der Fraktionen von CDU, GALF, dfb und FDP in der Flörsheimer Stadtverordnetenversammlung
zur Prüfung, an der bestehenden interkommunalen Zusammenarbeit im Main-Taunus-Kreis bei der Neufestsetzung der Fehlbelegungsabgabe mitzuwirken
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt Flörsheim wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Beteiligung an der interkommunalen Zusammenarbeit im Main-Taunus-Kreis bei der Erhebung, Berechnung und Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe möglich ist.
Das Ergebnis soll im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt werden. Die Implikationen auf die mittelfristige Finanzplanung sollen in diesem Konzept ebenfalls aufgezeigt werden.
Begründung:
Ab 1. Juli 2016 wird die Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen wieder eingeführt. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit können hier Synergieeffekte erzielt und Kosten gespart werden, so zum Beispiel bei der Anschaffung des entsprechenden EDV-Programmes, aber auch bei dem Personal.
Im Main-Taunus-Kreis bestehen bereits zwei Modelle dieser Zusammenarbeit. Für die Städte Bad Soden, Sulzbach, Liederbach, Schwalbach, Kelkheim, Eschborn und Eppstein führt Bad Soden die Erhebung, Berechnung und Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe durch und für die Städte Hattersheim und Hofheim geschieht dies durch die Stadt Hattersheim.
Fraktionen von CDU, GALF, dfb und FDP
Antrag zum Download
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