CDU Main-Taunus verabschiedet Resolution

Der Kreisvorstand der CDU im Main-Taunus-Kreis hat sich in der gestrigen Sitzung intensiv mit den zusätzlichen Belastungen von Main-Taunus- Gemeinden nach der Inbetriebnahme der Nordwest-Bahn auseinandergesetzt.

„Die Menschen in den betroffenen Bereichen tragen uns sehr konkret und sehr nachvollziehbar ihre Sorgen vor. Diese greifen wir auf und werden unseren Einfluss bei den Verantwortlichen geltend machen, um im Rahmen der Möglichkeiten Entlastungen und Verbesserungen der Lebenssituation zu erreichen“, erklärte der Kreisvorsitzende Axel Wintermeyer. Daher hat der Kreisvorstand einstimmig folgende Resolution beschlossen:

Resolution:

Die Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nord hat zu einer zusätzlichen Lärmbelastung der Main-Taunus-Gemeinden und zu unerträglichen Mehrbelastungen besonders der Städte Flörsheim, Hattersheim und Hochheim geführt. Wir verkennen jedoch nicht, dass der Flughafen Motor und wirtschaftlicher Mittelpunkt der Region ist. Aus diesem Grund bezieht die CDU im Main-Taunus-Kreis wie folgt Stellung:

  1. Wir fordern eine Überprüfung der geplanten und tatsächlich geflogenen Flugrouten und Flughöhen, insbesondere im Hinblick auf das genehmigte Planfeststellungsverfahren und die gegebenen Betriebsgenehmigungen.
  2. Weiterhin fordern wir umgehende Emissionsmessungen im Hinblick auf Veränderungen, die sich durch die Inbetriebnahme der neuen Landebahn ergeben haben.
  3. Wir fordern die Hessische Landesregierung auf, alles in ihren Kräften liegende zu tun und sich für eine Verbesserung der Situation einzusetzen, u.a. durch Maßnahmen des aktiven (technischen) und passiven Schallschutzes und eine Anpassung der Flugrouten. Diesbezüglich muss Kontakt mit dem Flughafenbetreiber Fraport AG, der Deutschen Flugsicherung (DFS) und dem zuständigen Bundesministerium für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung aufgenommen werden, um die Betroffenen in den fluglärmgeplagten Kommunen zu unterstützen.
  4. Die CDU-Main-Taunus fordert Fraport und die Landesregierung auf, dort, wo technischer und passiver Schallschutz zu keinen spürbaren Entlastungen höchstbetroffener Überfluggebiete führen können, weitergehende Entschädigungszahlungen für Betroffene wie z.B. durch eine Ausweitung des Casa-Programmes möglich zu machen.

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