Die Koalitionspartner von CDU und Grüne Alternative Liste Flörsheim (GALF) haben für die kommende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.07.2021 einen gemeinsamen Antrag zur Realisierung eines Carsharing-Angebots in Flörsheim und seinen Stadtteilen eingebracht. 

Der Magistrat der Stadt Flörsheim am Main wird mit dem Antrag gebeten, eine Realisierung des Angebots der vororganisierten gemeinschaftlichen Nutzung eines oder mehrerer Automobile in Flörsheim am Main und seinen Stadtteilen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung, dem sogenannten Carsharing, über die Kontaktaufnahme zu privaten Anbietern zu prüfen und gegebenenfalls zur Umsetzung des Angebotes in Verhandlung mit den Anbietern treten sowie über die Ergebnisse zu berichten. Schon im September 2017 stärkte die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharings (CsgG) die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Carsharing-Angeboten in Kommunen, wovon auch die Stadt Flörsheim Gebrauch machen sollte.

Die Stadt Flörsheim an Main solle sich mit Kommunen, die bereits solche Angebote anbieten können, über die Vorgehensweisen und Erfahrungen austauschen und den Versuch wagen, ein Angebot aufzubauen und eine sinnvolle Alternative zum Besitz eines Zweitfahrzeuges innerhalb eines Haushaltes anbieten oder auch die grundsätzliche Notwendigkeit für den Besitz eines Fahrzeuges verringern. Seit Februar 2018 bietet zum Beispiel die Gemeinde Kriftel ein Carsharing-Fahrzeug in Zusammenarbeit mit einem Automobilhersteller an, welches über ein Onlinebuchungssystem organisiert wird. In Hofheim und Rüsselsheim werden einzelne Fahrzeuge durch private Carsharing-Anbieter, die im Rhein-Main-Gebiet aktiv sind, angeboten und stehen den Bürgerinnen und Bürgern an den Bahnhöfen der Städte zur Verfügung. Auch der Landkreis Main-Taunus bietet ein solches Angebot mit seiner Fahrzeug-Flotte an.

Der Magistrat soll bei Verhandlungen alle Optionen des Carsharings nach Free-Floating-Modell, also des stationsunabhängigen Ansatzes, und des stationsbasierten Ansatzes anfragen und gegebenenfalls die notwendigen Rahmenbedingungen für die jeweiligen Modelle unter der Einbeziehung des Carsharing-Gesetzes (CsgG) vereinbaren. Mögliche Synergien oder bestehende Kooperationsmöglichkeiten sollen hierbei geprüft werden.