In der heutigen Stadtverordnetenversammlung stellte die CDU-Fraktion einen Ergänzungsantrag zum Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet West V. Der Antrag erhielt keine Mehrheit, weshalb die CDU-Fraktion gegen den Ursprungsantrag stimmte.
Verkauf und Entwicklung eines Logistikers ist ein Kompromiss
Die CDU regte die Entwicklung des Gewerbegebiets West V vor Jahren an, da dies das letzte zusammenhängende und vermarktbare Grundstück dieser Größe in Flörsheim ist. Wir sahen darin die Möglichkeit, für kleinere und mittlere Betriebe ein Umfeld zu schaffen, sich zu entwickeln und zu wachsen. Diese kleinteilige Entwicklung böte viele Chancen für die Stadt an sich und die Firmen, die sich dort ansiedeln. Das Beispiel Auto-Schmitt zeigt, dass es hierfür Angebot und Nachfrage gibt.
Der Bürgermeister hat diese Art der Entwicklung nicht besonders herzlich verfolgt. Für ihn galt „der große Wurf“ – ein Grundstücksgeschäft mit einem Partner, um schnell das Ganze umzusetzen. Solche Lösungen boten sich mehrfach im Jahr an, meist im Kontext der Logistik, einem hohen Flächenverbrauch, aber geringer Leistung der Aspekte Mitarbeiter und Gewerbesteuer.
Unserer Vorstellung der idealen Entwicklung wird mit diesem Grundstücksverkauf nicht entsprochen. Aus diesem Grund ist der Grundstücksverkauf zur Entwicklung mit einer Logistikhalle in dieser Größe für uns ein Kompromiss. In diesen Zeiten, mit desaströser Finanzsituation, wären wir bereit diesen Kompromiss zu schließen, wenn der Erlös für die Stadt Flörsheim am Main direkt den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt.
Die SPD/Galf-Koalition findet bei diesem Thema keine eigene Mehrheit. Die Haushaltsmittel für diesen Grundstücksverkauf finden sich allerdings im verabschiedeten Haushalt, auch bei der Verwendung der Mittel ist sich die Koalition einstimmig einig. Also dem Verkauf stimmt des Grundstücks stimmt die Galf nicht zu, aber bei der Mittelverwendung besteht Einigkeit!
Flörsheimer Finanzen heruntergewirtschaftet
Der Bürgermeister nimmt es nicht so ernst mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Dies erkennt man daran, dass die letzten acht Jahre fataler Haushaltsführung zu dem ersten nicht genehmigten Haushalt der Stadt führten. Nun argumentiert Bürgermeister Antenbrink an vielen Orten und Beispielen, für die Erhöhung der Kindergartengebühren, der Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze könnte er nichts, dies wäre vom Landrat angewiesen. Einsicht in die persönliche Verantwortung der finanziellen Schieflage ist bei Herrn Bürgermeister Antenbrink nicht zu erkennen.
Auch die Bebauung Schützenhof mit einer Rathauserweiterung soll nach Willen des Bürgermeisters vollständig steuerfinanziert werden. Die Auswirkungen aus dieser Maßnahme werden unweigerlich höhere Gebühren und Steuern für die Flörsheimerinnen und Flörsheimer bedeuten. Gerade die Grundsteuern A+B treffen alle Flörsheimer bei ihren Mietzahlungen, nicht nur die Immobilien- und Grundbesitzer! Parallel dazu trifft die SPD/Galf-Politik Familien mit Kindern im Betreuungsalter unserer Kindertagesstätten doppelt. Dem möchten wir ein Stück weit entgegensteuern, um mit den Mitteln des Grundstücksverkaufs die Grundsteuer und Kindergartenbetreuungsgebühren zu reduzieren. Der Verzicht auf die Rathauserweiterung mit Steuermitteln ermöglicht weitere Spielräume, um bspw. den neuen Bauhof an der Mariechen-Graulich-Straße wie geplant zu entwickeln.
Deshalb fordern wir, der Verkauf des Grundstücks West V muss einen direkten Effekt für die Bürgern bedeuten!
4 Mio. Euro zur Reduzierung der Gebühren und Steuern
- Die Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze wird auf das Mindestniveau des Herbsterlasses zurückgenommen
- Die Gebührenerhöhung für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder zum 01.01.2015 sowie für die darauf folgenden Jahre wird zurückgenommen.
- Auf das Projekt Rathauserweiterung im Rahmen der Bebauung Schützenhof wird verzichtet
- Projekte mit einem Investitionsvolumen von mehr als 3 Mio. Euro werden bis zum Abbau der Schulden aufgeschoben
Dies betrifft alle Projekte der Stadt und ihrer beteiligten Organe, Eigenbetriebe und Gesellschaften. Explizit nicht von dieser Regelung betroffen ist das Projekt kleine Umgehung in Weilbach.
Ergänzungsantrag
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