Die Kommunalpolitik entscheidet über all die Dinge, die Sie als Service-Angebot Ihrer Stadt verstehen. Von moderaten Steuersätzen, verlässlicher Kinderbetreuung, bestem Service im Stadtbüro über den Wertstoffhof, das Angebot an Wertstofftonnen, einem ausgewogenen Kulturangebot bis hin zu neuen Bauprojekten, Straßenbauten oder Baugebieten. Bestens ausgestattete Freiw. Feuerwehren, ein leistungsfähiger Bauhof, gute Sozialarbeit. Die Kommunalpolitik geht Sie alle an!
1. Wer wird gewählt?
Bei der hessischen Kommunalwahl am 14. März werden die kommunalen Vertretungen gewählt. In Flörsheim sind das die Stadtverordnetenversammlungen (das städtische Parlament), die vier Ortsbeiräte in Keramag-Falkenberg, Wicker, Weilbach und Stadtmitte sowie der Landkreistag des Main-Taunus-Kreises. Die Wahl des Flörsheimer Ausländerbeirats fällt in diesem Jahr zum ersten Mal mit der Kommunalwahl zusammen.
2. Wer darf wählen?
4,7 Millionen Hessinnen und Hessen sind nach Angaben des Statistischen Landesamts wahlberechtigt. In Flörsheim sind dies ca. 15.000 Bürgerinnen und Bürger. Wählen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger ab 18 Jahren, die mindestens sechs Wochen vor der Wahl in Flörsheim gemeldet sind.
Einwohner ab 18 Jahren, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind zur Wahl der Ausländerbeiräte aufgerufen.
3. Wann beginnt die Briefwahl?
Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 1. Februar durch die Stadt Flörsheim am Main verschickt. Letzter Termin für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der 12. März um 13 Uhr. Die ausgefüllten Unterlagen müssen dem Wahlamt am 14. März um 18 Uhr vorliegen.
4. Warum habe ich so viele Stimmen?
Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie das zu wählende Gremium Mitglieder hat. Flörsheims Stadtverordnetenversammlungen hat 37 Sitze, somit haben Sie 37 Stimmen. Unsere Ortsbeiräte in Wicker, Weilbach und Stadtmitte haben 9 Mitglieder mit Ausnahme Keramag-Falkenberg, dort sind es 5. Der Kreistag des Main-Taunus-Kreises hat 81 Sitze, ebenso viele Stimmen haben Sie.
5. Wie werden die Stimmen vergeben?
Bei den Kommunalwahlen darf kumuliert und panaschiert werden. Das bedeutet, die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten dürfen bis zu drei Stimmen erhalten (kumulieren). Außerdem dürfen die Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Listen verteilt werden (panaschieren). Es ist aber auch möglich, durch Ankreuzen einer Liste alle Stimmen an eine Partei oder Wählergruppe zu geben. Unser Tipp! Geben Sie Ihrer bevorzugten Partei direkt ein Listenkreuz. So bei uns, der CDU, die Liste 1! Sie können dennoch auch einzelnen Kandidaten auf anderen Listen noch Stimmen zuteilen, Kandidaten auf der Liste streichen oder einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.
6. Wann wird der Stimmzettel ungültig?
Wenn mehr Stimmen verteilt werden als Plätze im Gremium zu vergeben sind oder wenn mehrere Listenkreuze vergeben werden. In beiden Fällen wird der Stimmzettel ungültig.
7. Wann steht das Ergebnis fest?
Erste Ergebnisse liegen vermutlich bereits am späten Abend des 14. März vor. Aufgrund des komplizierten Wahlsystems (Kumulieren und Panaschieren) werden am Wahlabend zunächst nur die Stimmzettel gezählt, auf denen die Wähler einfache Listenkreuze oder Kumulieren und Panaschieren gemacht haben. Daraus ergibt sich das sogenannte Trendergebnis.
Wenn am nachfolgenden Tag alle anderen Stimmzettel ausgezählt werden, kann sich das Ergebnis erfahrungsgemäß noch einmal deutlich verschieben. Spätestens am 26. März liegt das Endergebnis der Wahl vor.