Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, GALF und FDP in der Flörsheimer Stadtverordnetenversammlung

Resolution zum notwendigen Schutz der Bevölkerung in der Rhein-Main-
Region vor nächtlichem Fluglärm

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Flörsheim am Main appelliert an die Bundesregierung sowie an die Hessische Landesregierung, für den Betrieb des Frankfurter Flughafens zum Schutz der Bevölkerung in der Rhein-Main-Region vor den Gesundheitsgefahren durch nächtlichen Fluglärm eine Nachtflugregelung zu treffen, die dem entspricht, was im deutschen Interesse für den Betrieb des Schweizer Flughafens Zürich-Kloten durchgesetzt worden ist, mindestens aber ein absolutes Nachtflugverbot auf allen Bahnen in der gesetzlichen Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr beinhaltet. Beim Betrieb von Zürich-Kloten dürfen nämlich Flugzeuge zwischen 21 und 7 Uhr werktags, am Wochenende zwischen 20 und 9 Uhr, im Anflug auf Zürich kein deutsches Gebiet überqueren.

Begründung:

Deutschland hatte 2003 ein Flugverbot über deutschem Gebiet für Flugzeuge im Anflug auf Zürich-Kloten zwischen 21 Uhr und 7 Uhr angeordnet. Die Schweiz klagte gegen die EU-Kommission, weil diese das deutsche Verbot gebilligt hatte. Das Europäische Gericht in Luxemburg hatte Anfang September eine Klage der schweizerischen Regierung abgewiesen. Die Richter entschieden, die deutschen Maßnahmen gegen den Fluglärm seien dem Zweck angemessen und widersprächen auch nicht dem Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz (BeckRS 2010, 91073). Für den Frankfurter Flughafen hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung mit Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 dagegen für die Zeit von 22 bis 6 Uhr durchschnittlich 150 (zwischen 23 und 5 Uhr davon 17) planmäßige Flugbewegungen pro Nacht zugelassen. Dies wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Das Gericht hat klargestellt, dass auf die Nachtruhe der Bevölkerung in einem ganz besonderen Maß Rücksicht zu nehmen ist. Es stellte fest, dass die im Planfeststellungsbeschluss zugelassenen nächtlichen Flugbewegungen mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm nicht zu vereinbaren waren und damit aufgehoben werden mussten. Das Land Hessen wurde verpflichtet, ein ordentliches Planänderungsverfahren zu den beanstandeten Regelungen einzuleiten. Gegen diese Gerichtsentscheidung hat die Hessische Landesregierung inzwischen beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt. Fluglärm macht krank. Dies beweisen Studien, wie z. B. Eberhard Greisers Studie. Es gibt deutliche Zusammenhänge zwischen einem Wohnort in Flughafennähe und ernsthaften Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems. Die Anwohner zahlen also einen viel zu hohen Preis für den Flugverkehr durch den Fluglärm, insbesondere durch die Belastung zur Nachtzeit, die ihnen den für die Gesundheit unbedingt notwendigen Schlaf raubt.

Wir wollen für die Menschen im Umfeld des Frankfurter Flughafens die gleichen Rechte, wie sie den Menschen im Südbadener Raum eingeräumt worden sind und fordern deshalb zum Schutz vor den sehr konkreten Gesundheitsgefahren durch nächtlichen Fluglärm für den Betrieb des Frankfurter Flughafens eine Nachtflugregelung, die dem entspricht, was im deutschen Interesse für den Schweizer Flughafen Zürich-Kloten durchgesetzt worden ist, mindestens aber ein absolutes Nachtflugverbot auf allen Bahnen in der gesetzlichen Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr.

Flörsheim am Main, den 2. November 2010

Marcus K. Reif                                                              
CDU-Fraktionsvorsitzender

Gerd Mehler
SPD-Fraktionsvorsitzender

Renate Mohr
GALF-Fraktionsvorsitzende

Dr. Dieter Janzen
FDP-Fraktionsvorsitzender

Der Antrag als PDF zum Download:

Antrag StVV – gemeinsame Resolution zum Nachtflugverbot Zürich Kloten – 2010-11-02

Pressespiegel: