CDU und GALF haben den Umzug des Gewerbeparks Böttgerstraße nach West V.2 beschlossen. Möglich wurde das nur, weil zwei SPD- und drei dfb-Vertreter in der Sitzung fehlten.
Flörsheim – Einig waren sich alle Stadtverordneten darüber, dass es dringend an der Zeit ist, das Gewerbegebiet West V. 2 zu entwickeln. Trotzdem gab es zwei konkurrierende Anträge in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung. Die CDU setzte sich mit Unterstützung der GALF dafür ein, dass der bestehende Gewerbepark in der Böttgerstraße nach West V. 2 umziehen soll. Ein gemeinsamer Antrag von SPD, dfb und FDP zielte darauf ab, die Flächen des Gewerbegebiets zu marktüblichen Bedingungen in einem Investorenauswahlverfahren zu vergeben.
Normalerweise haben SPD, dfb und FDP eine Mehrheit in Flörsheim
An den meisten Tagen hätten SPD, dfb und FDP ihren Antrag mit einer hauchdünnen Mehrheit von 19 zu 18 durchgebracht. Am Donnerstag konnten die drei Fraktionen die zahlenmäßige Überlegenheit allerdings nicht ausspielen, da zwei Stadtverordnete der SPD und drei dfb-Vertreter fehlten. CDU und GALF setzten sich gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen durch.
Der beschlossene CDU-Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die erforderlichen Verhandlungen mit den Unternehmen des Gewerbeparks Böttgerstraße aufnimmt. Außerdem soll ein Konzept zur Entwicklung der frei werdenden Flächen an der Böttgerstraße erarbeitet werden. Falls die Umsiedlung nicht umsetzbar ist, soll die Fläche in West V.2 an einen Entwickler zur Umsetzung eines einheitlichen Gewerbeparks verkauft werden. Mit einem Änderungsantrag der GALF wurde außerdem geregelt, dass die Verwaltung vierteljährlich im Ausschuss über die Fortschritte berichtet. Man habe sich bewusst für die Umsiedlung der Böttgerstraße entschieden, weil sich so auf den frei werdenden Flächen neue Optionen für die städtebauliche Entwicklung ergeben, erläuterte Christian Schäfer, der den Antrag für die CDU einbrachte.
Flörsheimer Parlament: Abwesende Mitglieder geben den Ausschlag
Fraktionschef Marcus Reif ergänzte, dass man in der Böttgerstraße künftig Gewerbe ansiedeln könne, ohne an die Seveso-Richtlinien gebunden zu sein. Da das Flörsheimer Tanklager als Störfallbetrieb nach der Seveso-III-Richtlinie eingeordnet ist, können in West V.2 keine publikumsintensiven Nutzungen wie Einzelhandel, Schank- und Speisewirtschaften sowie andere öffentliche Einrichtungen betrieben werden. Dies schließt auch Rechenzentren aus. Der SPD unterstellte Reif, mit einem Investorenwettbewerb den Weg für zahlungskräftige Logistikunternehmen frei zu machen.
Tobias Luger (dfb) vermisste beim CDU-Antrag den Mehrwert, da nur Gewerbe, das bereits in Flörsheim ansässig ist, auf die neuen Flächen ziehe. Thorsten Press (FDP) argumentierte, dass der gemeinsame Antrag der drei Fraktionen weiter gefasst sei, weil er sich nicht von vornherein auf eine Lösung festlege. Der Liberale wollte CDU und GALF zur Zusammenarbeit bewegen. Diese hielten jedoch entgegen, dass sie die anderen Fraktionen schon vor zwei Monaten wegen eines gemeinsamen Vorgehens angeschrieben hätten, ohne eine Antwort zu erhalten.
Flörsheim: „Wenn ich hier einen Antrag einbringe, muss ich auch schauen, dass meine Mehrheit steht“
Philipp Moritz (SPD) erklärte, dass die drei Antragsteller eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung interessiere. Auch den Umzug der Betriebe aus der Böttgerstraße müsse man zunächst wirtschaftlich bewerten. Ziel des eigenen Antrags sei eine nachhaltige Erzielung von Einnahmen, nicht der Verkauf an den Höchstbietenden. Dem Ergebnis solle bewusst nicht vorgegriffen werden. Der SPD-Mann betonte, dass CDU und GALF künftig Mehrheiten für die Umsetzung benötigen werden. Zu suggerieren, dass der nun beschlossene Antrag der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung entspreche, sei falsch.
„Wenn ich hier einen Antrag einbringe, muss ich auch schauen, dass meine Mehrheit steht“, erwiderte GALF-Fraktionschef Frank Laurent auf den Hinweis der SPD. Der Flörsheimer Grüne mahnte, dass die Fraktionen aufgrund wechselnder Mehrheiten künftig viel mehr miteinander sprechen müssten. „Schweigen ist hier künftig keine Lösung“, so Laurent. Sonst würde es wieder genauso enden wie in dieser Sitzung.
Quelle: Höchster Kreisblatt vom 5. Oktober 2026
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