Bauamtsleiterin Kirsten Thürmer erklärt, welche Flächen geeignet sind und welche nicht

Die Ansiedlung eines großen Supermarkts am Wickerer Ortsrand würde die Nahversorgungsprobleme in dem Stadtteil lösen. Doch wo könnte sich solch ein Unternehmen überhaupt niederlassen? In der Arbeitsgruppe für das Intergrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) beleuchtete Bauamtsleiterin Kirsten Thürmer die Flächen an den vier Wickerer Ortseingängen. Ein optimales Gelände, das sich ohne Hindernisse nutzen ließe, war nicht dabei.

In nördlicher Richtung käme das Areal „Auf dem Goldborn“ in Frage. Der rund einen Hektar große Bereich, der in Richtung des Nachbarortes Massenheim liegt, war bereits früher als Baugebiet im Gespräch. Das Gelände befindet sich im Besitz von drei Privateigentümern und ist im Regionalen Flächennutzungsplan für eine landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen. Ein Änderungsverfahren würde, laut Kirsten Thürmer, mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Ungeeignet erscheint das Areal außerdem aufgrund der Nähe zum Hochheimer Stadtteil Massenheim, wo die Nachbarkommune bereits eine Marktansiedlung vorantreibt. Dazu konnte die Bauamtsleiterin zugleich noch etwas Neues berichten: Die Entwicklung im Nachbarort sei den Flörsheimer Bemühungen für die Ansiedlung eines Supermarktes voraus, erläuterte Kirsten Thürmer. Sowohl die Grundstücksfrage im Westen von Massenheim wie auch der dafür benötigte Investor seien geklärt. Demnächst solle Baurecht geschaffen werden.

Zurück ins Weindorf: Ungeeignet erscheinen Flächen im Süden und im Westen von Wicker. Am Ortseingang aus Richtung Flörsheim befindet sich ein 1,2 Hektar großes Areal östlich der Flörsheimer Straße. Diese Fläche ist im Flächennutzungsplan bisher noch für Landwirtschaft vorgesehen. Unattraktiv sei das Gelände aber zudem wegen seiner Nähe zum Einkaufszentrum Flörsheim Kolonnaden und aufgrund des schwierigen Geländes am Hang. Am westlichen Ortseingang gibt es eine städtische Wiese entlang des Wickerer Berges. Die Landwirtschaftsfläche diente bisher als Parkplatz während des Wickerer Weinfestes. Für eine Supermarktansiedlung sei das Grundstück ungünstig geschnitten, meinte Kirsten Thürmer.

Damit verblieben noch Flächen am östlichen Ortseingang aus Richtung Weilbach. Nach Angaben der Bauamtsleiterin besteht dort das größte Potenzial. In diesem Bereich existieren unter anderem drei Flächen nördlich von Goldbornhalle und DRK-Rettungswache. Der Stadt gehört keines dieser Gelände. Im Besitz der Stadt befindet sich lediglich ein Grundstück hinter der DRK-Wache, auf dem das neue Wickerer Feuerwehrgerätehaus entstehen soll. Kirsten Thürmer gab zu bedenken, dass alle Freiflächen hinter der Goldbornhalle in zweiter Reihe liegen. Dort müsse die Erschließung eines Marktes geklärt werden. Die Verwaltungsmitarbeiterin führte schließlich noch aus, dass das derzeitige Feuerwehrgelände im Ortszentrum mit rund 1800 Quadratmetern zu klein für einen Vollsortimenter wäre.

Frank Herzog (dfb) begrüßte die Darstellung der Verwaltung. Er sah die Pläne der Freien Bürger bestätigt, ein kleines Nahversorgungsangebot auf dem heutigen Feuerwehrareal zu schaffen. CDU-Fraktionschef Marcus Reif erkannte nach den Ausführungen der Bauamtsleiterin noch drei verbliebene Optionen: In Frage kämen ein rund 3,5 Hektar großes Gebiet südlich der Landstraße aus Richtung Weilbach und ein rund 1,9 Hektar großes gegenüberliegendes Areal nördlich der Straße. Beide Flächen befinden sich derzeit außerhalb der Ortsgrenzen – der Ortseingang müsste verschoben werden. Als drittes käme aus Sicht des CDU-Manns das heutige Gelände des TV Wicker in Frage, falls der Verein einem Umzug zustimmt. GALF-Fraktionschef Frank Laurent erkundigte sich, ob Konflikte zwischen der künftigen Feuerwache und einer Markteinfahrt zu erwarten wären. Kirsten Thürmer räumte ein, dass eine Ampelanlage nötig werden könnte. Bisher habe Hessen Mobil die direkte Anbindung der künftigen Feuerwehrzentrale an die Landstraße abgelehnt. Die Einsatzfahrzeuge müssten über den als Schulweg dienenden Prälat-Müller-Weg fahren. Dies sei aus Sicht der Verwaltung aber keine Option.

Quelle: Höchster Kreisblatt vom 2. April 2022