SPD fordert wegen Gesetzesnovelle zudem verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche

Man könne den Eindruck gewinnen, dass die Anordnung von Tempo 30 chaotisch ist, meinte SPD-Mann Philipp Moritz in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung. Mal dürfe man als Autofahrer Gas geben, dann wieder müsse man unter Hürden leide. Mit einem Prüfantrag bat die SPD darum, die Einrichtung weiterer Tempo-30-Bereiche zu prüfen. Ziel sei ein dichtes Tempo-30-Netz in Flörsheim. Darüber hinaus regte die SPD an, die Einführung sogenannter verkehrsberuhigter Geschäftsbereiche mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde zu prüfen. Diese könnten als Brückenschluss zwischen Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen wirken.

CDU blockt ab; GALF unterstützt Antrag

In ihrer Begründung stützte sich die SPD auf die ausstehende Novelle des Straßenverkehrsgesetzes, die am 21. September im Bundestag beraten wurde und Kommunen die Anordnung von Tempo-30-Abschnitten erleichtern würde. Moritz führte aus, dass die Anpassung der Temporegeln künftig auch aus Klimaschutz- und Gesundheitsgründen möglich sei. Die Stadt solle deshalb bereits jetzt Bereiche benennen, die nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Tempo-30-Zone werden könnten.

Tobias Ruppert (CDU) führte aus, dass das Straßenverkehrsgesetz einen Rechtsrahmen darstelle, der keine Maßgaben enthalte. Das Gesetz werde um die Belange Klima, Gesundheit und um städtebauliche Fragen erweitert. Nach wie vor würden jedoch Sicherheit und die Leichtigkeit des Verfahrens als entscheidende Kriterien gelten. Für Städte ergebe sich keine Erleichterung, die Begründung der SPD sei somit nicht schlüssig. Das Thema der verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche sei überhaupt nicht Inhalt der Erneuerung. Im SPD-Antrag bestehe „eine große Differenz zwischen Wunschtraum und Realität“, folgerte Ruppert. Er schlug vor, den Antrag in den Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss (BVU) zu verweisen.

Der Koalitionspartner der CDU sah dies anders: Es sei schon interessant, wie man eine einfache Sache kompliziert machen kann, meinte GALF-Mann Peter Kluin in Reaktion auf den Vortrag Rupperts. Wenn das Gesetz novelliert wird, bedeute dies, dass es eine Anpassung gebe. Deshalb sei der Antrag der SPD korrekt und erhalte die Unterstützung der GALF. Die Flörsheimer Grünen erweiterten den Vorschlag sogar um einem Änderungsantrag, der vorsieht, dass auch die Schaffung weiterer verkehrsberuhigter Bereiche geprüft werden soll.

Sozialdemokrat Philipp Moritz wies die Ausführungen der CDU mit dem Hinweis zurück, dass bei einem Antrag nicht über die Begründung abgestimmt werde. Außerdem stehe in der Gesetzeserneuerung zwar, dass Sicherheit und die Leichtigkeit des Verfahrens zu berücksichtigen seien – es gebe jedoch keinen Hinweis, dass diese Punkte höher zu bewerten seien als etwa der Gesundheitsschutz.

„Liegt nicht daran, dass wir nicht anrufen“

Für die Freien Bürger (dfb) ergriff Tobias Luger das Wort. Der Wickerer kritisierte die gegenwärtige Situation bei der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen. Vor der Tankstelle in Wicker gelte Tempo 30, vor der Grundschule nicht. Luger stellte in Frage, ob sich die Flörsheimer Verwaltung genug einsetze. Bürgermeister Bernd Blisch (CDU) machte daraufhin deutlich, dass die angesprochene Wickerer Kirschgartenstraße eine Bundesstraße sei. Ein Tempolimit werde genehmigt, wenn die Grenzwerte der Lärmschutzvorgaben überschritten werden. „Es liegt nicht daran, dass wir nicht anrufen“, so der Verwaltungschef.

CDU-Fraktionschef Marcus Reif wiederholte, warum seiner Fraktion die Verschiebung des Themas in den Ausschuss so wichtig ist. Man wolle keinen Prüfantrag beschließen, der auf einer Neuerung beruht, die noch keine Gesetzeskraft hat. Der FDP war sogar das zu viel. Er wisse nicht, was man zum jetzigen Zeitpunkt beraten solle, so der Liberale Werner Duchmann. Gegen die Stimmen der FDP beschlossen die übrigen Stadtverordneten den Verweis des Antrags in den BVU. sas

Quelle: Höchster Kreisblatt vom Dienstag, dem 14. November 2023