Die CDU-Fraktion hat eine Stellungnahme zum Bebauungsplan Krimling in Weilbach eingereicht. Hier finden Sie diese:
Vorbedingungen Stadtentwicklung
Wir halten weiterhin die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (Vorbedingungen) für die Stadtentwicklung für richtig, unter anderem:
- Bebauungsmix:
- 10 % freistehende Einfamilienhäuser,
- 40-50 % Doppel- und Reihenhäusern für 1-2 Familien sowie
- 40-50 % Mehrfamilienhäusern (6-8 Wohneinheiten)
- Anteil des öffentlich geförderten Wohnraums soll bei ca. 15-20 % liegen (sozialer Wohnungsbau bei ca. 10-15 % in kleinen Einheiten)
- der Mix der Baugebiete soll den Schnitt bei ca. 50 Wohneinheiten pro Hektar nicht überschreiten
- gute Anbindung neuer Baugebiete an den ÖPNV, das Rad- und Fußwegenetz. Die Bebauung erfolgt verkehrsberuhigend
Begrüßenswerte Aspekte im aktuellen B-Plan
- 80 Wohneinheiten auf der Fläche von 1,83 ha entsprechen 44 WE/ha (Dichtevorgabe: für die im Main-Taunus-Kreis als Verdichtungsraum zugrunde zu legende „verstädterte Besiedlung und ihrer Umgebung“ werden 35 bis 50 Wohneinheiten je Hektar vorgegeben.)
- Der Plan beinhaltet die Mischung aus Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern
- Zur Daseinsvorsorge eine neue Kindertagesstätte zu bauen, begrüßen wir weiterhin
- Zweigeschossige Bauweise zwingend mit einer zulässigen Bebauungshöhe von maximal 11 m
- 5 Teilgebiete (WA1-5) bieten Vielfalt und passendes Angebot für alle Neubürger
Zusätzliche Verbesserungen
Schaffung von Treffpunkten und Plätzen mit hoher Aufenthaltsqualität innerhalb des Quartiers
- Im öffentlichen Bereich – Ausbildung von Stichstraßen mit großzügigen Wendemöglichkeiten, die gleichzeitig zum Verweilen und Spielen genutzt werden
Qualitativ hochwertig gestaltete Straßen und Gehwege
- Pflasterbelag sowohl im Gehweg- als auch im Straßenbereich; optische Trennung der Bereiche ausschließlich durch Variation des Pflasters (z.B. Materialität, Muster); auf Grund des Materialwechsels von Asphalt zu Pflaster automatisch anderes Fahrgefühl für den MIV, bedingt ggfls. anderes Fahrverhalten im Wohngebiet
- Optische Trennung Einfahrt Wohngebiet über Rundborde zur Wiesenstraße
- Wechselnde Parkbuchten als Pufferbereich zwischen (Stich-)Straße und Gehweg
- Wendemöglichkeiten als Ring mit begrünter Insel, inkl. Sitzmöglichkeiten ausbilden
- Neben Parkmöglichkeiten auf den (Stich-)Straßen vor allem Konzentration des Parkraums zur Wiesenstraße
Sinnvolle Architektur als Kernstück einer gesamtheitlichen Entwicklung
- Neben den Aspekten der Barrierefreiheit soll sich die Architektur weiterhin optimale Be- und Entlüftungsverhältnisse im Quartier schaffen
- Neben der Dachbegrünung sind auch Fassadenbegrünungen, insbesondere im Bereich der zu schaffende freie Plätze und Innenhöfe, als ergänzendes Gestaltungselement zu nutzen
Mobilität nachhaltig und bedarfsgerecht gestalten
- Bei der Nord-Süd-Verbindung des Quartiers ist darauf zu achten, dass zum Beispiel der Weg parallel zum Weilbach für Fußgänger und Radfahrer parallel genutzt werden kann
- Neben den Plätzen im öffentlichen und halböffentlichen Bereich, sind auch Flächen zum Verweilen im naturnahen Bereich vorzusehen