Die CDU-Fraktion hat eine Stellungnahme zum Bebauungsplan Krimling in Weilbach eingereicht. Hier finden Sie diese:

Vorbedingungen Stadtentwicklung

Wir halten weiterhin die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (Vorbedingungen) für die Stadtentwicklung für richtig, unter anderem: 

  • Bebauungsmix:
    • 10 % freistehende Einfamilienhäuser, 
    • 40-50 % Doppel- und Reihenhäusern für 1-2 Familien sowie 
    • 40-50 % Mehrfamilienhäusern (6-8 Wohneinheiten)
  • Anteil des öffentlich geförderten Wohnraums soll bei ca. 15-20 % liegen (sozialer Wohnungsbau bei ca. 10-15 % in kleinen Einheiten)
  • der Mix der Baugebiete soll den Schnitt bei ca. 50 Wohneinheiten pro Hektar nicht überschreiten
  • gute Anbindung neuer Baugebiete an den ÖPNV, das Rad- und Fußwegenetz. Die Bebauung erfolgt verkehrsberuhigend

Begrüßenswerte Aspekte im aktuellen B-Plan

  • 80 Wohneinheiten auf der Fläche von 1,83 ha entsprechen 44 WE/ha (Dichtevorgabe: für die im Main-Taunus-Kreis als Verdichtungsraum zugrunde zu legende „verstädterte Besiedlung und ihrer Umgebung“ werden 35 bis 50 Wohneinheiten je Hektar vorgegeben.)
  • Der Plan beinhaltet die Mischung aus Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern
  • Zur Daseinsvorsorge eine neue Kindertagesstätte zu bauen, begrüßen wir weiterhin 
  • Zweigeschossige Bauweise zwingend mit einer zulässigen Bebauungshöhe von maximal 11 m 
  • 5 Teilgebiete (WA1-5) bieten Vielfalt und passendes Angebot für alle Neubürger 

Zusätzliche Verbesserungen

Schaffung von Treffpunkten und Plätzen mit hoher Aufenthaltsqualität innerhalb des Quartiers

  • Im öffentlichen Bereich – Ausbildung von Stichstraßen mit großzügigen Wendemöglichkeiten, die gleichzeitig zum Verweilen und Spielen genutzt werden

Qualitativ hochwertig gestaltete Straßen und Gehwege

  • Pflasterbelag sowohl im Gehweg- als auch im Straßenbereich; optische Trennung der Bereiche ausschließlich durch Variation des Pflasters (z.B. Materialität, Muster); auf Grund des Materialwechsels von Asphalt zu Pflaster automatisch anderes Fahrgefühl für den MIV, bedingt ggfls. anderes Fahrverhalten im Wohngebiet
  • Optische Trennung Einfahrt Wohngebiet über Rundborde zur Wiesenstraße
  • Wechselnde Parkbuchten als Pufferbereich zwischen (Stich-)Straße und Gehweg
  • Wendemöglichkeiten als Ring mit begrünter Insel, inkl. Sitzmöglichkeiten ausbilden
  • Neben Parkmöglichkeiten auf den (Stich-)Straßen vor allem Konzentration des Parkraums zur Wiesenstraße

Sinnvolle Architektur als Kernstück einer gesamtheitlichen Entwicklung

  • Neben den Aspekten der Barrierefreiheit soll sich die Architektur weiterhin optimale Be- und Entlüftungsverhältnisse im Quartier schaffen
  • Neben der Dachbegrünung sind auch Fassadenbegrünungen, insbesondere im Bereich der zu schaffende freie Plätze und Innenhöfe, als ergänzendes Gestaltungselement zu nutzen

Mobilität nachhaltig und bedarfsgerecht gestalten

  • Bei der Nord-Süd-Verbindung des Quartiers ist darauf zu achten, dass zum Beispiel der Weg parallel zum Weilbach für Fußgänger und Radfahrer parallel genutzt werden kann
  • Neben den Plätzen im öffentlichen und halböffentlichen Bereich, sind auch Flächen zum Verweilen im naturnahen Bereich vorzusehen