Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat ein Urteil gegen die Stadt Flörsheim am Main gesprochen. Bei dem Verfahren ging es um die Straßenbeitragsfähigkeit von Sanierungen. Hierzu haben wir als Stadtverordnetenfraktion eine Anfrage an den Magistrat gerichtet. Die Anfrage finden Sie unterhalb.

Das Höchster Kreisblatt berichtete hierzu:

Anwohner gewinnen vor Gericht

Öffentliche Straßenbauarbeiten können für die Anwohner teuer werden. Anlieger der Thomas-Mann-Straße haben gegen den Beitragsbescheid und Recht erhalten.

Weilbach. Wenn die Stadt eine Kostenbeteiligung für Sanierungen erhebt, werden oft mehrere Tausend Euro fällig. Derzeit steht ein Umbau der Fahrbahn in der Weilbacher Keltenstraße und in der Riedstraße in Flörsheim bevor. Ob und inwiefern sich die Anwohner an den Kosten beteiligen müssen, ist nicht immer klar. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied einen jahrelangen Streit über die Beiträge in der Weilbacher Thomas-Mann-Straße zugunsten der Anwohner.

Quelle: Höchster Kreisblatt vom 4. März 2016

Anfrage an den Magistrat zum Urteil des Verwaltungsgerichts zur Handhabung von Straßenbeitragsgebühren (VGH Hessen, 07.05.2015 – 5 A 2124/13)

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, folgende Fragen zum Urteil des Verwaltungsgerichts schriftlich zu beantworten. Des Weiteren sollen die Antworten zur Beratung möglicher Implikationen auf die Tagesordnung einer der folgenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bau, Verkehr und Umwelt gesetzt werden.

Frage 1: Wer hat wann und aus welchen Gründen beschlossen, Berufung gegen das Urteil des VG Frankfurt v. 21.02.2013, Az.: 6 K 3982/11.F, einzulegen?

Frage 2: Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens, insgesamt, also einschließlich des Berufungsverfahrens?

Frage 3: Wurde der Stadt die Einlegung der Berufung durch ihre Rechtsanwälte oder sonstige Dritte empfohlen, wenn ja, durch wen und mit welcher Begründung?

Frage 4: Welche Auswirkungen auf bestehende Abrechnungen von Straßenbeitragsgebühren sieht der Magistrat? Rechnet der Magistrat darüber hinaus mit Rückforderungen durch Anlieger?

Frage 5: Welche Auswirkungen auf aktuelle und künftige Maßnahmen im Bereich der Straßenerneuerung bzw. -sanierung und die zukünftige Abrechnung von Straßenbeitragsgebühren gegenüber Anliegern sieht der Magistrat?
Begründung

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Flörsheim am Main, den 2. April 2016

 

Marcus Reif                                                                               Michael Kröhle

CDU-Fraktionsvorsitzender                                                  Finanzpolitischer Sprecher

Antrag zu Download

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