Die Satzung wurde einstimmig beschlossen, aber die Weilbacher Ratsmitglieder sollten nicht mit abstimmen. Die Baukosten werden auf 18,5 Millionen Euro geschätzt.

Die „Kleine Umgehung Weilbach“ nimmt langsam Gestalt an, zumindest, was die Überwindung der bürokratischen Hürden betrifft. In der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, des Bau- und Verkehrsausschuss und des Ortsbeirates Weilbach fiel nämlich das Votum aller drei Gremien einstimmig für den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan des ersten Teilabschnitts der Umgehungsstraße aus. Bevor es jedoch zur Abstimmung kam, sorgte eine Aussage von Bürgermeister Michael Antenbrink (SPD) für einigen Unmut unter den politischen Vertretern der Fraktionen.

Sechs Ortsbeiräte verlassen den Saal

Antenbrink wies darauf hin, dass alle in Weilbach wohnhaften Beirats- und Ausschussmitglieder sich aus Befangenheit weder an der Diskussion noch an der Abstimmung beteiligen sollten, da ansonsten der Satzungsbeschluss anfechtbar sei. Daraufhin verließen sechs Ortsbeiratsmitglieder den Saal. Der in Weilbach wohnende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Marcus Reif (CDU), nahm den Hinweis des Bürgermeisters zwar zur Kenntnis, beteiligte sich jedoch an der Abstimmung. „Dann dürfte die Stadtverordnetenversammlung auch keine Vorlagen beschließen, die sich mit Flörsheim befassen“, begründete Reif im Ausschuss seine Haltung.
 
Auf Nachfrage von Silke Bolender (Galf) bestätigte Antenbrink, dass ab 2030 der Verkehr auf der Umgehungsstraße fließen könnte, falls es keine unvorhersehbaren Verzögerungen gebe. Der Baubeginn für die Trasse könnte demnach 2023 erfolgen. Bereits mit ersten Verkehrsuntersuchungen des Landes Hessen aus den 1960er Jahren wurde die Notwendigkeit einer Entlastung von Ortsdurchfahrten der B 519 dokumentiert. Schon am Ende der achtziger Jahre stand die Linienführung der B 519, wie sie nun im ersten Bauabschnitt verwirklicht werden soll, weitgehend fest. Im Planfeststellungsverfahren aus dem Jahre 2006 der hessischen Straßenbauverwaltung war dieser Bauabschnitt aber noch Bestandteil einer großen Lösung, die mit einer nördlichen Umgehung von Flörsheim und einer Nordost-Umgehung von Weilbach die Flörsheimer Kernstadt, Wicker und Weilbach von Verkehr entlasten sollte. Diese Lösung ist aber von der Flörsheimer Bevölkerung in den zwei Bürgerentscheiden der Jahre 2007 und 2011 verworfen worden.
 
Daraufhin beschloss die Flörsheimer Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2011 einstimmig, eine kleine Lösung als die sogenannte „kleine Umgehung Weilbach“ in Form einer städtischen Straße zur Entlastung der Rüsselsheimer Straße, Frankfurter Straße, Raunheimer Straße und Hofheimer Straße in eigener Verantwortung über ein Bebauungsplanverfahren zu verwirklichen.
 
Mit der Aufnahme der Ortsumgehung B 519 Flörsheim-Weilbach im Dezember 2016 in den Bundesverkehrswegeplan 2030 als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs und der offiziellen Einstellung des Planfeststellungsverfahrens für eine große Lösung durch das Regierungspräsidium Darmstadt war der Weg endgültig frei zur wirksamen Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrtsstraßen von Weilbach.
 
Bis zum Baubeginn für die Ortsumgehung Flörsheim-Weilbach wird aber noch einige Zeit verstreichen. Mit der Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2030 und der damit verbundenen Übernahme der Baukosten von derzeit geschätzten 18,5 Millionen Euro hat der Bundesverkehrsminister aber die Auflage verbunden, dass die Maßnahme nur als Ganzes verwirklicht werden darf. Es muss also auch noch für den zweiten Abschnitt der insgesamt rund 3,4 Kilometer langen Ortsumgehung Baurecht geschaffen werden.