In der Stadtverordnetenversammlung (StVV) am Dienstag, dem 14. Dezember 2021, – der 6. in der XIX. Wahlperiode – standen einige Beschlüsse an. Gerne geben wir Ihnen einen kurzen Bericht:
Die StVV befasste sich mit dem Haushalt 2021. Vorangegangen waren Beratungen in den Ortsbeiräten und den Ausschüssen, um nach drei Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses den Entwurf nach Behandlung von 25 Haushaltsanträgen der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich zu beschließen. Der Haushalt ist genehmigungsfähig aufgestellt und wird dank der im Dezember vorgenommenen Beschlussfassung früh im Jahr 2022 durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden, was eine sehr gute Nachricht für die Verwaltung, anstehende Projekte, Vereine und alle weiteren Einrichtungen ist.
➡️ Beschlossen wurde die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan und der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 mehrheitlich, u. a. mit den Stimmen der CDU-Fraktion
Ebenfalls wurde über das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) beraten und beschlossen. Das ISEK wurde in einer umfassenden Konzeptionsphase, zu der Bürger in Umfragen und Workshops beteiligt wurden, erstellt und in den letzten Wochen den Ausschüssen präsentiert. Allenthalben wird die Ausarbeitung des ISEKs als sinnvolle Grundlage für die politischen Entscheidungen der Stadtentwicklung Flörsheims in der Zukunft gewertet.
➡️ Beschlossen wurde das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Flörsheim 2040 mehrheitlich, u. a. mit den Stimmen der CDU-Fraktion
Tagesordnung II
In der Stadtverordnetenversammlung gibt es eine Tagesordnung II, die sich dadurch kennzeichnet, dass keine Redebeiträge hierzu vorgenommen werden, weder von der antragsteilenden Fraktion, noch Gegenreden von den anderen. Hier wurde beschlossen, u. a. mit den Stimmen der CDU-Fraktion:
➡️ Waldwirtschaftsplan 2022
➡️ Jahresabschluss 2020 für den Eigenbetrieb Stadtwerke
➡️ Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Stadtwerke
➡️ Jahresabschluss 2020 für den Eigenbetrieb Stadthallen
➡️ Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Stadthallen
➡️ Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters zur
➡️ Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Stadtwerke