Die Schließung der Verwaltungsstellen in Weilbach und Wicker zum Jahresende war rechtswidrig und hätte von der Flörsheimer Stadtverordnetenversammlung nie beschlossen werden dürfen. In einem Brief an den Bürgermeister weist die Flörsheimer CDU-Fraktion darauf hin, dass der von der rotgrünen Mehrheit des Stadtparlaments entgegen dem Votum der beiden Ortsbeiräte durchgesetzte Beschluss gegen die bei der Eingliederung von Weilbach und Wicker vereinbarten Grenzänderungsverträge verstößt und außerdem einer entsprechenden Weisung der Aufsichtsbehörde zuwiderhandelt. Nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung ergebe sich für ihn daraus die zwingende gesetzliche Verpflichtung, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.

briefbgmIn den Grenzänderungsverträgen hatten die damals noch selbständigen Gemeinden Weilbach und Wicker zusammen mit der Stadt Flörsheim vereinbart, dass auch nach dem Gemeindezusammenschluss in den künftigen Stadtteilen „eine örtliche Verwaltungsstelle belassen“ wird. Damit sollten die Bürger auch weiterhin die Möglichkeit behalten, auf einfachem Weg und zu Fuß in ihrem Wohnort gut erreichbar notwendige Informationen einzuholen und ihre kommunalen Angelegenheiten zu erledigen, berichtet der Fraktionsvorsitzende Marcus Reif. Die Weilbacher und Wickerer sollten so nach dem Willen der damals Verantwortlichen durch die Eingliederung nach Flörsheim möglichst keinerlei Nachteile erfahren. Deshalb sei auch bis zuletzt in diesen Verwaltungsstellen die gleiche Vielzahl von Dienstleistungen angeboten worden wie im Stadtbüro. Denn dies habe die CDU stets unter Bürgerservice und Bürgernähe verstanden. „Und deshalb wollen wir auch weiterhin gewährleistet haben, dass niemand von Weilbach oder Wicker erst nach Flörsheim fahren muss, um dort die Verwaltung aufzusuchen.“

Diese Grenzänderungsverträge gründeten sich auf den gesetzlichen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung und seien von der Aufsichtsbehörde ordnungsgemäß geprüft und genehmigt worden. Der Magistrat sei von der Aufsichtsbehörde dementsprechend auch angewiesen worden, alles Weitere in dieser Hinsicht zu veranlassen.

Die Rechtsprechung habe mehrfach bestätigt, dass solche Verträge sogar eine dem Gesetzesvorrang vergleichbare Rechtswirkung haben und damit eine Selbstbindung für die Gesamtgemeinde bedeuteten, die sich nicht einseitig von den Abmachungen im Grenzänderungsvertrag lösen könne. Damit sei die nunmehr erfolgte Schließung der Verwaltungsstellen in Weilbach und Wicker ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Recht. „Dies lassen wir der rotgrünen Mehrheit in Magistrat und Stadtverordnetenversammlung nicht durchgehen“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende.

In ihrem Brief, der neben den Unterschriften der engeren Fraktionsführung auch die der beiden Ortsvorsteher von Weilbach und Wicker, Christopher Willmy und Thomas Schmidt trägt, weist die CDU-Fraktion den Bürgermeister darauf hin, dass er nach § 63 der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet ist, gegen den rechtswidrigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Beschlussfassung Widerspruch einzulegen, da er sich sonst einer Dienstpflichtverletzung schuldig machen würde. Wörtlich heißt es: „Damit eine solche Dienstpflichtverletzung Ihrerseits vermieden wird, erlauben wir uns freundlich, Sie auf diese Umstände aufmerksam zu machen, damit gerade im Hinblick auf die Kürze der für den Widerspruch möglichen Zeit Ihnen und der Stadt Flörsheim keine Nachteile entstehen.“

Einen Abdruck dieses Briefes hat die CDU-Fraktion gleichzeitig dem Landrat des Main-Taunus-Kreises als Kommunalaufsicht und dem Hessischen Innenminister übermittelt.

Verwaltungsstellen Brief an Bürgermeister Michael Antenbrink

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