Die Antwort des hessischen Datenschutzbeauftragten liegt vor: Bürgermeister Antenbrink hat fehlerhaft gehandelt.

VON NIKLAUS MEHRFELD


Der Ursprung der für viele Seiten ärgerlichen Geschichte liegt schon über vier Monate zurück. Da wurde Mitte November in einem Bericht der „Mainspitze“ die Frage aufgeworfen, ob Bürgermeister Michael Antenbrink (SPD) gegen Datenschutzvorschriften verstoßen hat. Prompt war dies für die CDU-Fraktion der Anlass, beim hessischen Datenschutzbeauftragten nachzufragen, ob der Verwaltungschef tatsächlich einen Datenschutzverstoß begangen hat. Der Flörsheimer Rathauschef hatte nämlich der Baufirma Noll, die auf Wickerer Gemarkung im Bereich der Grundstücke am „Goldborn“ mehrere Wohnhäuser sowie Geschäftsräume für einen Nahversorger bauen möchte, die Adressen der dortigen Grundstückseigentümer zugeschickt. Das Projekt selbst war und ist weiterhin umstritten. Zum einen, weil sich die Anwohner durch die geplanten Neubauten am Feldrand um die idyllische Lage ihrer Wohnungen sorgen. Zum anderen moniert das Viererbündnis von CDU, Galf, Freien Bürgern und FDP, dass das Projekt noch nicht spruchreif sei. Vollends in die Kritik geriet das Vorhaben, weil der Flörsheimer SPD-Vorsitzende Gerd Mehler für die Baufirma als Berater und Vermittler in dieser Angelegenheit fungiert. Der in Wicker aufgewachsene Gerd Mehler, viele Jahre Geschäftsführer der in dem Stadtteil firmierenden Deponiegesellschaften, ist ein Kenner der örtlichen Gegebenheiten. Mit diesem Argument verteidigte sich Mehler gegen den Vorwurf, das Grundstücksgeschäft habe einen unguten Beigeschmack, weil es dafür noch keinen Beschluss gibt.

Problemlose Abfrage

Zurück zur Frage zum Datenschutz. Die Kommunen erhalten auf elektronischem Weg bei den Katasterämtern direkt Einsicht in die Grundstücksdaten. Dies ist pragmatisch, weil die Kommunen – beispielsweise wegen eigener Bauvorhaben – einen Zugriff zu den Grundstücksangaben benötigen. So können die Kommunen innerhalb von Minuten die Katastereintragungen problemlos abfragen. Eine Weitergabe an Baufirmen ist aber nicht erlaubt.

Nun beantwortete der Datenschutzbeauftragte die Anfrage der CDU-Fraktion. Das Ergebnis: Grundsätzlich habe jeder, der ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen könne, das Recht auf Einsichtnahme von Daten aus dem Liegenschaftskataster. Die Stadt Flörsheim könne, genauso wie die Baufirma, in dem fraglichen Fall dieses berechtigte Interesse nachweisen. Allerdings sei die Weitergabe der Daten an den Bauträger unzulässig.

Die Kataster- und Vermessungsbehörden haben „das ausschließliche Recht, die Datenbanken des öffentlichen Vermessungswesens und deren Informationsinhalt zu verbreiten, zu vervielfältigen und öffentlich wiederzugeben sowie anderen Personen und Stellen auf Antrag Verwendungsrechte einzuräumen. Die Übermittlung der Eigentümerdaten durch die Gemeinde stellt somit einen Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelung dar und konterkariert die Anwendung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes“, schreibt der Datenschutzbeauftragte in seiner Beantwortung der CDU-Anfrage. Deshalb sei die Stadt Flörsheim aufgefordert worden, diese Rechtsvorschriften zu beachten und bei entsprechenden künftigen Anfragen „an die zuständigen Kataster- und Vermessungsbehörden zu verweisen“.

Auf Nachfrage dieser Zeitung sagte Bürgermeister Michael Antenbrink, dass er die Datenschutzbestimmungen nicht verletzt habe. Dass er jedoch die Daten an die Baufirma weitergegeben habe, sei nicht erlaubt, gesteht er seinen Fehler ein. Die Baufirma hätte die Daten aus dem Katasteramt sowieso erhalten, weil ein berechtigtes Interesse ja vorläge. Für den schriftlichen Rüffel des Datenschutzbeauftragten hat Antenbrink schon Verständnis. Schließlich wollten die Kataster- und Vermessungsbehörden mit den Auskünften aus ihren Verzeichnissen ja Einnahmen erzielen, um den Aufwand für die Erstellung der Daten zu finanzieren.

Quelle: Höchster Kreisblatt vom 13. April 2018