Ein entsprechender FDP-Antrag scheiterte am Widerstand von CDU und GALF.

Flörsheim -Jägersmann Werner Duchmann hat die Fährte, die er vor zwei Jahren verfolgte, erneut aufgenommen. Der FDP-Mann setzte sich in der Stadtverordnetenversammlung dafür ein, Jagdhunde von der Steuer zu befreien. Am Ende der Abstimmung musste der Weilbacher, der Jagdpächter im Mönchsbruch bei Mörfelden-Walldorf ist, jedoch ohne Beute abziehen.

Im Jahr 2019 beschlossen die Stadtverordneten eine Hundesteuersatzung mit verschiedenen Ausnahmen. Damals setzte sich Duchmann bereits vergeblich für die Steuerbefreiung von Jagdhunden ein. Der Jäger argumentierte, dass Jagdpächter zur nachhaltigen Nutzung der Natur beitragen. Unter dem Hinweis, dass Jagd Privatsache sei und es keine Berufsjäger in Flörsheim gebe, wurde sein Wunsch abgelehnt.

Nun beschlossen die Stadtverordneten in ihrer jüngsten Sitzung einen Nachtrag zur Hundesteuersatzung. Die Änderung legt fest, dass nicht mehr alle Hunde aus Tierheimen für die folgenden zwei Jahre von der Steuer befreit werden. Dies soll nur noch für die Tierheime in Rüsselsheim und Hattersheim gelten. Werner Duchmann brachte die Jagdhunde erneut als Änderungsantrag ins Spiel.

Jäger seien gesetzlich verpflichtet, einen Jagdhund mitzuführen, argumentierte der FDP-Mann. Wenn man jemandem etwas gesetzlich vorschreibe, könne man ihn nicht auch noch dafür besteuern. SPD und Freie Bürger (dfb) unterstützten das Ansinnen. „Jeder ausgebildete Hund ist ein guter Hund“, meinte dfb-Mann Tobias Luger. Die Änderung scheiterte jedoch am Widerstand von CDU und GALF.

„Wir werden keine Lex Duchmann beschließen“, erklärte CDU-Fraktionschef Marcus Reif, der sich daran störte, dass der Liberale persönlich profitieren würde. „Wenn der Jagdpächter keinen Hund ausweist, müsst ihr selbst auf die Jagd gehen“, verteidigte sich Werner Duchmann. Es sei ihm nicht um sich selbst gegangen, sondern um die Wertschätzung der Jagd. Duchmann meinte, dass er den Antrag als Betroffener stellen und sich bei der anschließenden Abstimmung enthalten könne. Dies war jedoch nicht nötig, da Stadtverordnetenvorsteher Michael Kröhle (CDU) keine Befangenheit feststellte. Trotzdem scheiterte der FDP-Vorstoß.

Ein weiterer Änderungsantrag kam von der SPD. Die Fraktionsvorsitzende Melanie Ernst beantragte, alle Tierheime im Main-Taunus-Kreis in die Steuerbefreiung einzubeziehen. Es sei ihrer Fraktion wichtig, den gesamten Kreis zu unterstützen. Auch diese Änderung fand mit den gleichen Stimmenverhältnissen keine Mehrheit. Die Koalition aus CDU und GALF überstimmte SPD, dfb und FDP.

Christdemokrat Marcus Reif wies darauf hin, dass die Ausweitung auf den gesamten Kreis bereits im Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt wurde. Die Verwaltung habe zunächst das Rüsselsheimer Tierheim vorgeschlagen. Das Hattersheimer Tierheim hinzuzunehmen mache Sinn, weil sich viele Bewohner des nordöstlichen Stadtteils Weilbachs dorthin orientieren. In dieser Form wurde die Anpassung der Satzung beschlossen. sas

Quelle: Höchster Kreisblatt vom 8. Juni 2021